Hedemannsche Haus

Datenblatt

Landkreis
Osnabrück
Samtgemeinde
Artland
Gemeinde
Quakenbrück, Stadt
Gemarkung
Quakenbrück
Orts-/Stadtteil/Lage
Quakenbrück
Adresse
St. Antoniort 50
Objekttyp
Wohnhaus
Baujahr
um 1840
Denkmalstatus
Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
Bedeutung
Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung, Wissenschaftliche Bedeutung
Im Denkmalverzeichnis
Ja
Objekt-ID
afb18d8e-3a6a-4a42-9070-d4e379f1e9ea
System-ID
#61742326
ADABweb-ID
46813535
Fachbereich
Baudenkmalpflege
Denkmalthema
Hausbau-Quakenbrueck
Beschreibung
Giebelständiges, zweigeschossiges, fünfachsiges Wohnhaus, massiver Sichtziegelbau, Krüppelwalmdach, errichtet um 1840. Südwestgiebel und Traufseiten mit Giebel- und Traufgesims. Südwestgiebel mit Zugang mittig, mit profilierter Öffnungsumrandung, Fruchtgirlanden und Zahnschnitt.
Denkmalbegründung
Das Wohnhaus liegt auf der Ostseite der Straße St. Antoniort und ist eines der wenigen profanen Massivbauten im Straßenbild von Quakenbrück, welche seit dem beginnenden 19. Jahrhundert Einzug in das Stadtbild erhielten. Sie setzten moderne Akzente innerhalb der architektonischen Entwicklung in Quakenbrück. Durch die Anlehnung an die traditionelle Fachwerkbauweise in Größe, Kubatur, Giebelstellung und Raumaufteilung sowie Grundrissstrukturen wirken sie im Stadtbild nicht wie Fremdkörper, sondern wie eine Weiterentwicklung der traditionellen Hausform. Die gehobenen Ansprüche an das Wohnen zeigen sich bei den klassizistischen Massivbauten nicht nur in der Vermehrung und Orientierung der Wohnräume zur Straße sowie Auslagerung von Wirtschafts- und Stallräume, sondern auch im äußeren Erscheinungsbild anhand repräsentativer und teils künstlerischer Gestaltung der Straßenfassaden. Der wuchtige Rohziegelbau des Wohnhauses St. Antoniort 50 weist schlichten Bauschmuck auf und ist wahrscheinlich küstenländisch beeinflusst. Wirtschaftsräume wurden in einem separaten Fachwerkbau, welcher sich im rückwärtigen Bereich des Grundstückes befindet, untergebracht. In der Ausprägung der Bauaufgabe und -form beispielhaft besteht an der Erhaltung des Wohnhauses aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Stadtbau- und Sozialgeschichte, aufgrund seiner wissenschaftlichen Bedeutung wegen seines Seltenheitswertes und aufgrund der städtebaulichen Bedeutung wegen des prägenden Einflusses auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
Lizenz
CC BY-SA 4.0
NFIS
NFIS|Denkmalatlas.Pro

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