Wohnhaus

Datenblatt

Landkreis
Helmstedt
Samtgemeinde
Schöningen, Stadt
Gemeinde
Schöningen
Orts-/Stadtteil/Lage
Schöningen
Adresse
Baderstraße 14
Objekttyp
Wohnhaus
Baujahr
um 1720
Denkmalstatus
Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
Bedeutung
Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
Im Denkmalverzeichnis
Ja
Objekt-ID
ab5ca5f2-c62d-4d18-96e2-da017d88e8da
System-ID
#61386209
ADABweb-ID
32670798
Fachbereich
Baudenkmalpflege
Beschreibung
Zweigeschossiger, traufständiger und unterkellerter Fachwerkbau, südlich giebelständig geschlossen angebaut, auf verputztem Natursteinsockel unter Mansarddach. Unregelmäßiges Fachwerkgefüge, teils mit K-Streben und teils mit zweifeldigen Streben, verputzte Ziegelausfachung. Das Obergeschoss in Norden und Westen ist überkragend. Auf der Westseite eine kleine Gaube, auf der Nordseite ein Zwerchhaus mit Fußwalm.
Denkmalbegründung
Laut einer Ortsbeschreibung von 1764 gab es in der Stadt und den Vororten insgesamt 15 Mühlen, die alle von dem im Klostergarten entspringenden Bach gespeist wurden. Die Erbmühle, auch Freimühle genannt, wird bereits im Jahre 1547 im Besitz vom Heinichen Gandersen überliefert. Alle Mühlen hatten einen Mahlgang, Ölschläge und Grützgänge waren zusätzliche Einrichtungen. An der Erhaltung des 1720 errichteten Wohnhauses besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte, als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte sowie für Siedlungs- und Stadtbaugeschichte, wie auch aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
Lizenz
CC BY-SA 4.0
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