Glockenturm der St. Franziskus-Kirche

Datenblatt

Landkreis
Emsland
Samtgemeinde
Sögel
Gemeinde
Werpeloh
Gemarkung
Werpeloh
Orts-/Stadtteil/Lage
Werpeloh
Adresse
Hauptstraße 33
Objekttyp
Glockenturm
Baujahr
1873 - 1876
Personen
Hensen, Johann Bernhard (Architekt (m/w/d))
Denkmalstatus
Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
Bedeutung
Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung, Künstlerische Bedeutung
Im Denkmalverzeichnis
Ja
Objekt-ID
8f1bb9fe-8afc-41bc-ae86-e7251f9b8827
System-ID
#61573186
ADABweb-ID
35948612
Fachbereich
Baudenkmalpflege
Denkmalthema
Johann-Bernhard-Hensen
Beschreibung
Neuromanischer Westturm mit abgeknicktem kupfergedecktem Spitzhelm und angrenzender Westfassade der katholischen Backstein-Saalkirche. Erbaut 1873-76 durch den Architekten Johann Bernhard Hensen. Durch Ecklisenen und Bogenfriese gegliederte Turmgeschosse, neuromanisches Sandstein-Maßwerk in Tympanon und darüber liegendem Okulus. Durch ausgeprägtes Gewände zurückversetztes Eingangsportal. In der erhaltenen Fassade die ursprüngliche Gliederung mit Blindöffnungen der Zwillingsfenster von Westen ablesbar, von Osten vollflächig mit Backstein geschlossen. Spätere Erweiterung am ehemaligen Standort des Kirchenschiffs ohne Denkmalwert.
Denkmalbegründung
Im Dorfkern von Werpeloh befindet sich ein Ensemble verschiedenster, stilistisch weit auseinanderklaffender Bauten. Auch über die Ortsgrenzen des Dorfes hinaus ist das Batakhaus bekannt, ein 1978 errichtetes Pfahlhaus als Nachbau vergleichbarer Vorbilder der Batak, eines indonesischen Volksstammes auf der Insel Sumatra. Gleich daneben wurde nur wenige Jahre zuvor, am 04.07.1971, die neu errichtete Kirche St. Franziskus eingeweiht. Der kreisrunde, flach gedeckte Bau mit seriellen Oberlichtern dient der Gemeinde als größeres Gotteshaus, als die bisher in unmittelbarer Nähe vorhandene neuromanische Kirche von Johann Bernhard Hensen, errichtet 1873-76. Diese wurde schon in den 1910er Jahren als klein und nicht ausreichend empfunden, sodass bereits in den 1930er Jahren ein Entwurf für einen Erweiterungsbau vorlag. Anstelle der Erweiterung wurde sich dann für einen (Teil-)Abbruch des neuromanischen Gotteshauses nach nur etwa 100jährigem Bestehen entschieden. Es erhielt einen kubischen Anbau, der heute als Friedhofskapelle genutzt wird. Der Westturm und das angedeutete nachfolgende Kirchenschiff in Form eines Fassadenteils sind bis heute erhalten und als Denkmal ausgewiesen. An der Erhaltung der Kirche St. Franziskus besteht wegen ihrer geschichtlichen Bedeutung aufgrund der Ortsgeschichte und den Entwicklungen der Kirchengemeinde sowie aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes des erhaltenen Turmes und der Westfassade der neuromanischen Saalkirche, wegen ihres Zeugnis- und Schauwertes als Werk des insbesondere lokal wirkenden und dort bekannten Dom- und Kirchenbaumeisters Johann Bernhard Hensen, wegen ihrer künstlerischen Bedeutung als Erlebniswert nicht alltäglicher Gestaltwerte aufgrund der überlieferten Turm- und Fassadengestaltung sowie wegen ihrer städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Straßen- und Ortsbild, ein öffentliches Interesse.
Untergeordnete Objekte (ID | Typ | Adresse)
61573225 | Kreuz | Hauptstraße 33
Lizenz
CC BY-SA 4.0
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