Hof Aulbert

Datenblatt

Landkreis
Osnabrück
Samtgemeinde
Belm
Gemeinde
Vehrte
Orts-/Stadtteil/Lage
Vehrte
Adresse
Dorfstraße 29
Objekttyp
Wohn-/Wirtschaftsgebäude
Baujahr
1855
Denkmalstatus
Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
Bedeutung
Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
Im Denkmalverzeichnis
Ja
Objekt-ID
85d87afd-4865-4d61-aff7-6d5367f04df6
System-ID
#61697186
ADABweb-ID
41311024
Fachbereich
Baudenkmalpflege
Beschreibung
Traufständiges Wohn-/Wirtschaftsgebäude, Hallenhaus in Zweiständerbauweise, Fachwerk mit Ziegelausmauerung, Kammerfach mit Aufsprung, Satteldach, erbaut 1855 (i).
Denkmalbegründung
Das Wohn-/Wirtschaftsgebäude wurde 1855 errichtet und gehört zum Hof Aulbert. Die im Norden der Gemeinde gelegene Bauerschaft erstreckt sich vom Belmer Bach mit nahezu flachem Gelände nach Norden hin bis zum Kamm des Wiehengebirges. Den ursprünglichen Siedlungskern am Osthang des Gattberges bildeten acht Vollerben zwischen dem Hunterburger Weg und dem Belmer Bach, wovon der Hof Aulbert den nördlichsten in der Reihung bildet. In Mittelalter und Früher Neuzeit wurde die Bebauung durch weitere Gehöfte im Südwesten, Südosten und Nordwesten ergänzt, die teils durch geschlossene Köttersiedlungen komplettiert wurden. Trotz der Beeinträchtigungen durch den Bau der Eisenbahnlinie 1873 und folgenden Gewerbe- und Wohnansiedlungen in unmittelbarer Nähe, bestimmen die alten Hofstellen - wie das Wohn-/Wirtschaftsgebäude als letztes authentisch überkommenes Dokument des Hofs Aulbert - noch immer das Siedlungsbild im Südteil von Vehrte, wodurch ihre siedlungsgeschichtliche Bedeutung noch unterstrichen wird. Die erhaltene Bausubstanz in der gesamten Gemarkung geht kaum in die Zeit vor 1750 zurück und wurde häufig im 19. Jahrhundert verändert oder vollständig ersetzt. Auch das Wohn-/Wirtschaftsgebäude des Hofes Aubert wurde 1855 durch einen Neubau ersetzt. Dafür orientierte sich der Bauherr Johann Heinrich Aulbert bautypologisch an die Traditionen der Region und ließ sich typischen Zweiständerbau auf seiner Hofanlage errichten, der jedoch eine eher schlichtere Gestaltung, ohne Vorkragung, mit geringem Schwellbalkenüberstand und ohne repräsentative Zierelemente an den Giebeln aufweist. Gemeinsam mit den anderen Vollerben (Int.Nr. *73-*83) bildet der Hof Aulbert, wie bereits erwähnt, eine Aufreihung von Gehöften, die im diesem Bereich der Siedlung eine relative Einheitlichkeit im Erscheinungsbild aufweisen, welche vor allem auf der Materialverwendung und erhaltenen Einfriedung der Hofstellen mit Bruchsteinmauern straßenseitig beruht. In der Ausprägung der Bauaufgabe beispielhaft, besteht an der Erhaltung des Wohn-/Wirtschaftsgebäudes aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs- und Wirtschaftsgeschichte und aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung mit prägendem Einfluss auf das Straßenbild, ein öffentliches Interesse.
Lizenz
CC BY-SA 4.0
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