Stadtmauer

Datenblatt

Landkreis
Northeim
Samtgemeinde
Bad Gandersheim, Stadt
Gemeinde
Bad Gandersheim
Orts-/Stadtteil/Lage
Bad Gandersheim
Objekttyp
Stadtmauer
Baujahr
um 1530
Denkmalstatus
Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
Bedeutung
Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
Im Denkmalverzeichnis
Ja
Objekt-ID
7c5c38d7-f46d-46cc-a401-1961e824e919
System-ID
#61418956
ADABweb-ID
33810383
Fachbereich
Baudenkmalpflege
Beschreibung
Etwa 100 m langer Abschnitt auf der Nordseite der Stadt entlang der Gande in westlicher Fortsetzung der nördlichen Einfriedung des Amtshofs, dazu weiter westlich ein Fragment, das drei Nebengebäuden (Hennebergstraße 8, 9) als Rückwand dient, sowie ein kurzes Stück östlich des Südgiebels des Burghauptgebäudes, das ursprünglich die Verbindung zum Inneren Hagentor herstellte. Bis etwa 4 m hohe Bruchsteinmauer, streckenweise mit Einbrüchen von (zugesetzten) Fenstern und Türen.
Denkmalbegründung
Herzog Heinrich d. J. erlaubte die Neubefestigung der nördlichen Stadtgrenze, nachdem um 1530 in seinem Auftrag das Flussbett der Gande nach Norden verlegt und die Burg erneuert wurde. An der Erhaltung der Stadtmauer als Bestandteil der frühneuzeitlichen Stadtbefestigung besteht wegen ihrer geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
61403694 | Stadtbefestigung
61403685 | Burg
Lizenz
CC BY-SA 4.0
NFIS
NFIS|Denkmalatlas.Pro

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