Leuchtenburger Straße 61

Datenblatt

Landkreis
Osterholz
Samtgemeinde
Schwanewede
Gemeinde
Leuchtenburg
Orts-/Stadtteil/Lage
Leuchtenburg
Objekttyp
Villa
Denkmalstatus
Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
Bedeutung
Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
Im Denkmalverzeichnis
Ja
Objekt-ID
7406ef4b-b147-4808-bb4f-349668833cfa
System-ID
#61242347
ADABweb-ID
25077719
Fachbereich
Baudenkmalpflege
Beschreibung
Wohnhaus im Heimatstil mit Parkanlage
Denkmalbegründung
Die Bremer Architekten Gildemeister und Sunkel waren in den ländlichen Regionen um Bremen vor allem im Bau von Sommer- und Landhäusern tätig, die sich in das Umgebungsbild durch den von ihnen besonders gepflegten akademischen "Schweizerstil" einfügen sollten und meist zudem mit parkähnlichen Gärten umgeben waren. Eine dieser Anlagen liegt an der Leuchtenburger Straße 61. Hier sind das Hofmeierhaus und der Park als Denkmale überliefert. An ihrer Erhaltung besteht aus geschichtlichen Gründen wegen des ortsgeschichtlichen, gebäudetypischen und für das Werk von Gildemeister und Sunkel wichtigen Zeugniswerts sowie darüber hinaus wegen der städtebaulichen Bedeutung im Hinblick auf die Straße, den Ort und die Gesamtanlage ein öffentliches Interesse besteht.
Untergeordnete Objekte (ID | Typ | Adresse)
61242400 | Park | Leuchtenburger Straße 61
61242560 | Wohnhaus | Leuchtenburger Straße 61
Lizenz
CC BY-SA 4.0
NFIS
NFIS|Denkmalatlas.Pro

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