Nebengebäude

Datenblatt

Landkreis
Hildesheim
Samtgemeinde
Nordstemmen
Gemeinde
Burgstemmen
Orts-/Stadtteil/Lage
Burgstemmen
Adresse
Reichsstraße 5
Objekttyp
Wohn-/Wirtschaftsgebäude
Baujahr
um 1850
Denkmalstatus
Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
Bedeutung
Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
Im Denkmalverzeichnis
Ja
Objekt-ID
58ea6d4a-095f-4ff2-968a-a0bbe045266b
System-ID
#61756705
ADABweb-ID
50673036
Fachbereich
Baudenkmalpflege
Beschreibung
Südöstlich der Burganlage Poppenburg gelegener, giebelständiger zweigeschossiger Fachwerk- bzw. Bruchsteinbau unter Walmdach, Fachwerk an südöstlicher Traufseite mit Kopfbändern und Sattelhölzern.
Denkmalbegründung
Das Nebengebäudes gehört zur Gruppe baulicher Anlagen der Burganlage Poppenburg. Seine Erhaltung liegt aufgrund des siedlungsgeschichtlichen Zeugnis- und Schauwerts durch beispielhafte Auspräugung eines Gebäudetypus sowie aufgrund der städtebaulichen Bedeutung als Element des orts- und straßenbildprägenden räumlichen Gefüges der Burganlage im öffentlichen Interesse.
Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
61475959 | Burg
Lizenz
CC BY-SA 4.0
NFIS
NFIS|Denkmalatlas.Pro

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