Hofanlage Beckedorfer Straße 1

Datenblatt

Landkreis
Schaumburg
Samtgemeinde
Nenndorf
Gemeinde
Bad Nenndorf, Stadt
Gemarkung
Riepen
Orts-/Stadtteil/Lage
Riepen
Adresse
Bekedorfer Straße 1
Objekttyp
Hofanlage
Denkmalstatus
Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
Bedeutung
Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
Im Denkmalverzeichnis
Ja
Objekt-ID
53560214-9f40-40f0-a044-09cec174ea7f
System-ID
#61592315
ADABweb-ID
36215840
Fachbereich
Baudenkmalpflege
Beschreibung
Der sog. Junkernhof, eine Hofanalge auf u-förmigem Grundriss, die sich nach Norden öffnet, besteht aus dem repräsentativen Wohnhaus und den angrenzenden Wirtschaftsflügeln. Umgeben wird die Anlage von einer Bruchsteinmauer am östilchen, von einem Staketenzaun am nördlichen Grundstücksrand. Für das Jahr 1225 ist ein Rittergutslehen für Bernhard von Riepen bekannt. Es folgten mehrere Besitzerwechsel, die Gestalt der heutigen Anlage geht im Wesentlichen auf H. Eickhoff zurück, der 1847 den sog. Junkernhof erwarb und die Anlage zeitgemäß umgestaltete.
Denkmalbegründung
Am Erhalt der Hofanalge Junkernhof, Beckedorfer Straße 1, besteht aufgrund der orts- und baugeschichtlichen Bedeutung wegen der beispielhaft ausgeprägten Gebäudetypen sowie aufgrund der straßenbildprägenden Anordnung mit hoher städtebaulicher Wirkung auf das räumliche Gesamtgefüge und Erscheinungsbild des Ortes Riepen ein öffentliches Interesse.
Untergeordnete Objekte (ID | Typ | Adresse)
61592762 | Wirtschaftsgebäude | Beckedorfer Straße 1
61592768 | Einfriedung | Beckedorfer Straße 1
61592759 | Wohnhaus | Beckedorfer Straße 1
61592765 | Wirtschaftsgebäude | Beckedorfer Straße 1
Lizenz
CC BY-SA 4.0
NFIS
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