Wohnhaus

Datenblatt

Landkreis
Lüchow-Dannenberg
Samtgemeinde
Lüchow
Gemeinde
Wustrow (Wendland), Stadt
Gemarkung
Blütlingen
Orts-/Stadtteil/Lage
Blütlingen
Adresse
Rudolphstraße 32 b
Objekttyp
Wohnhaus
Baujahr
1906 - 1915
Denkmalstatus
Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
Bedeutung
Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung, Wissenschaftliche Bedeutung
Im Denkmalverzeichnis
Ja
Objekt-ID
4b83add2-ed27-49a4-a6cf-0034cfc2e552
System-ID
#61311006
ADABweb-ID
30887227
Fachbereich
Baudenkmalpflege
Beschreibung
Alle Häuser und Wohnungen folgen in Grundfläche, Grundriss und Höhen dem gleichen Haustypus. Sie sind durchgehend und vollflächig mit Halbkellern versehen. Die befensterten Sockelgeschosse mit den beiden Kellerräumen pro Wohneinheit sind nach Außen verputzt. Die vier Wohneinheiten je Haus mit jeweils drei Zimmern und einer Küche auf knapp 60 qm verteilt auf zwei Vollgeschosse sind vertikal wie ein Reihenhaus aufgeteikt. Das Hauptgeschoss befindet sich im Hochparterre. Die Zugänge zu den einzelnen Wohneinheiten erfolgen separat über Außentreppen von der Rückseite zum Hof in das Hochparterre. Diese Erschließung hat sich bis heute durchgehend erhalten. Dort im Hof stehen oder standen in zweiter Reihe auch die zugehörigen Kleinviehstallungen mit den Aborten, die heute durch An- und Neubauten weitgehend verdrängt sind. Das Trinkwasser musste von einer Schwengelpumpe auf den Gehwegen bezogen werden. Der Anschluss an eine Wasserleitung im Haus erfolgte erst sehr viel später ab 1933. Im Hochparterre befinden sich zwei Räume, die Küche hofseitig und die Stube straßenseitig. Die Stube konnte auch als Schlafkammer genutzt werden, wenn die Schlafkammern im zum zweiten Vollgeschoss mit Drempel und Fenstern ausgebauten Dachgeschoss nicht von der Familie selbst genutzt wurden, sondern an Schlaf- und Kostgänger vermietet wurden. Vom Windfang wurde die Küche mit der nachfolgenden Stube erschlossen. Zusätzlich führte von dort eine steile Stiege in das Dachgeschoss mit den Schlafkammern. Die beiden Schlafräume wurden separat über einen kleinen Verteilerraum erschlossen, bildeten also keine Durchgangsräume. Von der Küche aus ging ein Abgang in den Keller unter der Wohnung. Alle Häuser treten nach Außen als Villa in Erscheinung. Die beiden mittleren Wohnungen sind in einem übergiebelten Mittelrisalit zusammengefasst. Dies war notwendig, um auch die Schlafkammern im Dachgeschoss zu belichten. Die Schlafkammern der beiden äußeren Wohnungen wurden über die beiden seitlichen Hauptgiebel belichtet. Alle Häuser wurden massiv in Backstein errichtet, die Innenwände und teilweise die Zwerchgiebel in verputztem, verkleidetem oder sichtigem Fachwerk. Jede Wohnung erhielt einen gemauerten Schornstein über First, der bei den beiden mittleren Wohnungen doppelzügig angelegt wurde. Die Dachflächen wurden ursprünglich mit naturroten Hohlpfannen eingedeckt. Als Fenster kamen die sogenannten Galgenfenster mit Oberlicht im oberen Drittel und Drehflügeln unterhalb des Kämpfers zum Einsatz. Auf eine einheitliche Fensterfarbigkeit wurde bewusst verzichtet. Die kleinen Vorgärten wurden zur Straße durch einen hölzernen Staketenzaun und untereinander durch einen Maschendrahtzaun abgetrennt. Ebenso wie Fenster und Schornsteinköpfe sind auch die historischen Einfriedungen nicht erhalten. Die Fassaden wurden in vier unterschiedlichen Fassaden-Varianten gestaltet. Sämtliche Varianten wurden im gleichmäßigen Wechsel über die Rudolphstraße verteilt: Variante 1: Entstand mit einer Wandgliederung mit aufgeputzten Ecklisenen und Bändern zu den Ortgängen und Traufen sowie aufgeputzten Fensterbedachungen und Sohlbänken. Alle Häuser dieser Variante sind mit einem Drittelwalm ausgestattet, das Zwerchhaus im Mittelrisalit mit Steilgiebel. Sämtliche Fenster mit aufgeputzter Überdachung sind mit einem geraden Sturz versehen. Nur die Fenster in den Sichtmauerwerkflächen der Giebel verfügen über segmentbogig gemauerte Stürze. Die nicht mehr erhaltenen, bauzeitlichen Fenster waren deckend monochrom gestrichen, wohl in einem Flaschengrün oder Rotbraun. Zur Variante 1 gehören die sechs Häuser Rudolphstraße 1/3, 13/15, 14/16, 29/31, 30/32 und 45/47.
Denkmalbegründung
An der Erhaltung des Wohnhauses Rudolphstraße 32b mit Vorgarten und Zufahrt in der ehemaligen Werkssiedlung in Blütlingen (Wustrow) von 1905-08 besteht aufgrund seiner geschichtlichen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse nach § 3(3) NDSchG.
Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
61296440 | Siedlung
Lizenz
CC BY-SA 4.0
NFIS
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