Gruppe baulicher Anlagen

Datenblatt

Landkreis
Helmstedt
Samtgemeinde
Schöningen, Stadt
Gemeinde
Schöningen
Orts-/Stadtteil/Lage
Schöningen
Objekttyp
Hofanlage
Denkmalstatus
Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
Bedeutung
Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
Im Denkmalverzeichnis
Ja
Objekt-ID
47d5b792-16b9-4526-94bd-d64a521e8c44
System-ID
#61760171
ADABweb-ID
51620477
Fachbereich
Baudenkmalpflege
Beschreibung
Straßenbildwirksame Gruppe mit repräsentativem Wohnhaus und Einfriedung aus dem Jahre 1888.
Denkmalbegründung
Im Jahre 1888 wurde das Wohnhaus mit der zugehören rückwärtigen Hofanlage errichtet, die als gewerblich genutzte Treibriemenfabrik genutzt wurde. Im Jahre 1908 brannte die Fabrik nieder, im Jahre 1931 wurde die Fabrik völlig stillgelegt. Heute erhalten ist das straßenbildwirksame Ensemble des Wohnhauses hinter Vorgarten und der Einfriedung, die repräsentativ im Stile des Neubarock gestaltet wurden. An der Erhaltung der Hofanlage besteht aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte, für Siedlungs- und Stadtbaugeschichte, wie auch aufgrund ihrer städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
Untergeordnete Objekte (ID | Typ | Adresse)
61389683 | Einfriedung | Marienstraße 3
61386365 | Wohnhaus | Marienstraße 3
Lizenz
CC BY-SA 4.0
NFIS
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