Hof Wille

Datenblatt

Landkreis
Osnabrück
Samtgemeinde
Fürstenau [Sg]
Gemeinde
Bippen
Gemarkung
Ohrte
Orts-/Stadtteil/Lage
Ohrte
Adresse
Haneberg 9
Objekttyp
Heuerhaus
Baujahr
19.Jahrhundert
bis
1937
Denkmalstatus
Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
Bedeutung
geschichtlich
Im Denkmalverzeichnis
Ja
Objekt-ID
45790397
Objekt-Nr.
63
Fachbereich
Bau und Kunst
Beschreibung
Fernab der Straße und unter hohem Baumbestand, gelegenes Heuerhaus, Zweiständerbau, Fachwerkbauweise mit Ziegelausmauerung, Giebel jeweils ohne Vorkragung, Satteldach, 1937 mit älterem Kerngerüst von der Hofstelle Wille an den heutigen Standort versetzt.
Denkmalbegründung
Das Heuerhaus liegt heute nach Translozierung am südwestlichen Rand der Gemarkung Ohrte. Siedlungsgeschichtlich ist das Heuerhaus ein wichtiger Bestandteil: der ursprüngliche Siedlungskern, bestehend aus einer Gruppe von fünf Vollerbenhöfe am Austritt des Lohbaches aus den Vorhügeln der Ankumer Berge, am Kreuzungspunkt der Straßen von Berge und von Bippen, wird unmittelbar südlich von jüngeren Voll- und Halberbenhöfen ergänzt. Dazu gehört auch der Hof Wille, dem das Heuerhaus zuzuordnen ist und wo es ursprünglich errichtet wurde. Zahlreiche dieser Heuerhäuser wurden über die Jahrhunderte in der Gemarkung errichtet, vorwiegend als Zweiständerbauten, wie das Heuerhaus des Hofes Wille. Es ist baukonstruktiv für die Region somit ein typischer Vertreter, der - aufgrund des erfolgten Standortwechsels - zugleich die bautechnischen Möglichkeiten der Fachwerkbauweise aufzeigt. Diese war nicht nur für Ergänzungen und zum Weiterbauen geeignet, sondern aufgrund des Abbundsystems auch zum mehrmaligen Ab- und Wiederaufbauen. Gegenüber den großen Hallenhäusern der Erbhöfe - meist als mit einer Vierständerkonstruktion erbaut - verdeutlichen die ehemalige Heuerhäuser, die nach gleichem Bautyp in deutlich kleinerer und einfacherer Ausführung errichtet wurden, die einst großen sozialen Unterschiede im nördlichen, landwirtschaftlich geprägten Osnabrücker Land. Denn bei den sogenannten Heuerleute handelte es sich um Landarbeiter, häufig auch Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten. Sie bekamen gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Das sogenannte Heuerlingswesen entwickelte sich im 17. Jahrhundert und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. In der Ausführung der Bauaufgabe und -form beispielhaft besteht daher an der Erhaltung des Heuerhauses aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte ein öffentliches Interesse.
Lizenz
CC BY-SA 4.0
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