Wohnhaus

Datenblatt

Landkreis
Osnabrück
Samtgemeinde
Fürstenau [Sg]
Gemeinde
Bippen
Gemarkung
Vechtel
Orts-/Stadtteil/Lage
Vechtel
Adresse
Dorfstraße 20
Objekttyp
Wohnhaus
Baujahr
1915
bis
1915
Denkmalstatus
Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
Bedeutung
geschichtlich, städtebaulich
Im Denkmalverzeichnis
Ja
Objekt-ID
45783747
Objekt-Nr.
32
Fachbereich
Bau und Kunst
Beschreibung
Traufständig zur Straße gelegenes, eingeschossiges, neunachsiges Wohnhaus, Ziegelbau, Segmentbogenfenster, Zierfriese, straßenseitiger mittiger Eingang im Bereich des darüberliegenden dreiachsigen Zwerchhauses, Krüppelwalmdach, errichtet um 1915. Rückwärtig ein Stallflügel mit Querdiele.
Denkmalbegründung
Im Westen von Bippen, unmittelbar an der Grenze zum Emsland und in einer Niederung, liegt die Gemarkung Vechtel. Der Siedlungskern befindet sich in etwa mittig in der Bauerschaft, am Buschbach, der nach Nordwesten dem Westerfreder Bach zufließt. Hier siedelten sich fünf Vollerbenhöfe, zwei Halbererben- und drei Erbkötterhöfe an. Diese Besiedelung wird von einem weiteren Vollerbenhof östlich, im Wohnplatz Kerkamp gelegen, sowie von einem Kranz aus Markköttern ergänzt. Mit Bau einiger Heuerhäuser, Umsiedelungen und Neuanlage von Hofstellen bildete sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts mit dem Wohnplatz Neustadt ein weiteres Zentrum heraus. Diese Siedlungsstruktur ist nahezu vollständig erhalten und wurde in den 1920er Jahren und nach dem Zweiten Weltkrieg mit einigen Kleinsiedlerstellen und Wohnhäusern geringfügig verdichtet. Das Wohnhaus in der Dorfstraße 20 liegt inmitten des Siedlungsursprungs und ist ein sehr frühes Beispiel dieser Verdichtungsphase im 20. Jahrhundert. Als Sichtziegelbau mit schlichtem Fassadendekor errichtet ist es ein typisches Beispiel eines Wohnungsbaus dieser Zeit im kleinstädtischen Raum. Daher ist das Wohnhaus wichtiger Bestandteil eines kleinstädtischen Charakters im Kernbereich von Vechtel, der sich seit dem frühen 20. Jahrhundert entwickelte, aber im Gegensatz zur Dominanz der bäuerlichen Wohn-/Wirtschaftsgebäude im Dorfbild als marginal gelten muss. In der Ausprägung der Bauaufgabe und -form beispielhaft besteht an der Erhaltung des Wohnhauses aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungsgeschichte und aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung mit prägendem Einfluss auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
Lizenz
CC BY-SA 4.0
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