Hof Landwehr

Datenblatt

Landkreis
Osnabrück
Samtgemeinde
Bersenbrück [Sg]
Gemeinde
Rieste
Gemarkung
Rieste
Orts-/Stadtteil/Lage
Rieste
Adresse
Enkelstrodtort 49 A
Objekttyp
Heuerhaus
Baujahr
1780
bis
1780
Denkmalstatus
Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
Bedeutung
geschichtlich
Im Denkmalverzeichnis
Ja
Objekt-ID
45719339
Objekt-Nr.
17
Fachbereich
Bau und Kunst
Beschreibung
Giebelständiges Heuerhaus, Zweiständerbau, Wirtschaftsgiebel zweimal flach vorspringend und mit kübbungsartigen Anbauten, Fachwerk mit Ziegelausmauerung, im Bereich des Wohngiebels teilweise massiv ersetzt, Satteldach, errichet 1780 (i).
Denkmalbegründung
Die Gemarkung Rieste wird mittig von der Hohen und der Tiefen Hase durchflossen. Als Siedlungsland wurden die flachen Bodenwellen beiderseits der Hasearme genutzt, in dessen Bereichen fast alle Erbenhöfe liegen, wobei eine Gruppe von Höfen mit dem Gut Rieste zwischen dem Großen Esch im Süden und dem Kleinen Esch im Norden wohl den Ausgangspunkt der Besiedlung in Rieste bilden. Der Hof Landwehr mit zugehörigem Heuerhaus liegt im Süden der Gemarkung, westlich des Sögeler Mühlenbaches und bildet mit einigen Hofanlagen den Wohnplatz Enkelstroter Ort. Dieser Bereich gehört innerhalb der Siedlungsgeschichte zum jüngeren Ausbau. Daher sind die Hofanlage und das Heuerhaus wichtige Bestandteile der Siedlungsstruktur von Rieste. Das Heuerhaus liegt isoliert vom Hof. Die Einzellage von Heuerhäusern ist innerhalb der Siedlungsstruktur im ländlichen Raum typisch, denn dieser Umstand rührt aus dem sogenannten Heuerlingswesen. Dieses entwickelte sich im 17. Jahrhundert ausschließlich im nordwestdeutschen Raum und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. Dabei bekamen die sogenannten Heuerleute, häufig Landarbeiter oder Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten, gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz, der sich unweit des Haupthofes befand, auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. In der Ausprägung der Bauaufgabe und -form als Zweiständerbau des späten 18. Jahrhunderts beispielhaft, besteht an der Erhaltung des Heuerhauses aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, ein öffentliches Interesse.
Lizenz
CC BY-SA 4.0
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