Vierständer-Längsdielenhaus

Datenblatt

Landkreis
Lüchow-Dannenberg
Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) [Sg]
Gemeinde
Wustrow, Stadt
Gemarkung
Güstritz
Orts-/Stadtteil/Lage
Güstritz
Adresse
Im Rundling 6
Objekttyp
Wohn-/Wirtschaftsgebäude
Baujahr
1851
Denkmalstatus
Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
Bedeutung
geschichtlich, städtebaulich
Im Denkmalverzeichnis
Ja
Objekt-ID
30886851
Objekt-Nr.
77
Fachbereich
Bau und Kunst
Beschreibung
Zusammen mit den beiden benachbarten Hofstellen 4 und 5 wurde auch das neue Haupthaus der Halbhufnerstelle Nr. 6 nach dem Dorfbrand von 1851 um eine volle Länge zurückverlegt. Diese Zurücksetzung bildete die Voraussetzung um die Grundflächen der Neubauten entsprechend anpassen zu können. Mit dem Übergang von den schmaleren Zwei- oder Dreiständerbauten des 17. und 18. Jhs. zu den modernen Vierständern musste Platz gewonnen werden, um auch noch die Zufahrten zu den Hofstellen zwischen den ohnehin eng stehenden Haupthäusern gewährleisten zu können. Im Gegensatz zu Nr. 5 und 4 verblieb der alte Bauplatz des abgebrannten Haupthauses bei der Hofstelle, obschon er als öffentlich genutzte Freifläche inmitten des Dorfplatzes liegt. Eine weitere Besonderheit ist die aus der Zeit vor dem Brand erhaltene, ehemalige Scheune, die 1984 zu einem Wohnhaus mit der Nummer 6A umgenutzt wurde. Nach dem Tod von Joachim Heinrich Mente heiratete seine Witwe Anna Elisabeth Mente, geborene Schultze aus Klennow erneut. Neuer Hofinhaber war damit laut Ehestiftung vom 24.09.1807 Jürgen Heinrich Schultz aus Neritz. Das Ehepaar ist inschriftlich auf dem Torsturz der einstigen Scheune zusammen mit deren Richttag am 20.03.1817 hinterlegt. Beeindruckend ist ein weitgehend erhaltener und wenig veränderter, historischer Gebäudebestand. Bis auf das einstige Backhaus an der Westseite und der Flachsdarre im Hofwald haben sich mit Haupthaus, Stall und Scheune die wichtigsten Wirtschaftsgebäude der Hofstelle aus dem 19. Jh. erhalten. Letztmalig 1978 konnte die Hofstelle begangen und der Hausbestand dokumentiert werden, was die Beschreibung im Folgenden einschränkt. Haupthaus: Das Vierständer-Hallenhaus unterscheidet sich von den benachbarten Häusern 3 bis 5 gleichen Baualters durch einen entsprechend der älteren Tradition kleinen Wohnteil nach Norden. Während der Wirtschaftsteil nach Süden zum Dorfplatz mit 12 Gebinden lang gezogen ist, nimmt der Wohnteil mit Pomös vom 12. bis 16. Gebinde deutlich weniger Raum ein. Der Einbau einer Neben- bzw. Altenteilerwohnung erfolgte bereits um 1900 im östlichen Seitenschiff des Wirtschaftsteils. Die Nebenwohnung erhielt wie die Hauptwohnung einen direkten Zugang von der Hofzufahrt. Die zweite Stalltür im südlichen Wirtschaftsgiebel wurde in Fachwerk zugesetzt und durch ein Fenster ersetzt. Ebenso wie die Hauptwohnung auf der Westseite erhielt auch die Nebenwohnung auf der Ostseite einen Halbkeller mit Kellerboden. Da ein zweiter Schornstein nicht ersichtlich ist, wurde vermutlich die alte Küche von beiden Wohnungen genutzt. Bauherren des Haupthauses sind laut Inschrift im Torbogen „Joachim Heinrich Schulz“ und „Anna Dorothea Schulz, geb. Schulz“. Das neue Haupthaus wurde bereits am 26. November 1851 nur wenige Monate nach dem Brand gerichtet. Die beiden Inschriften nehmen Bezug auf das Brandereignis: „Gott unsre Herzen bluten von deinen schweren Ruthen, es ist um uns geschehn. Dein Feuer schlug die Flammen schnell über uns zusammen. Daß niemand konnte widerstehn. Gieb wieder, was zusammen Wir in den heißen Flammen so schleunig eingebüßt“ (untere Dachbalkenebene) und „Erbaue, was zerstöret und was die Gluht verheeret. Ersetze diesen Brand so wollen wir von neuen uns deiner“ …Güte freuen (obere Kehlbalkenebene). Beide Giebeldreiecke sind mit einer zum Teil erneuerten Vertikalverbretterung beschlagen. Während der südliche Wirtschaftsgiebel aus dem für die Mitte des 19. Jhs. typischen Gitterfachwerk feinmaschig gegliedert wird, sind die Traufseiten dreifach verriegelt. Alle Gefache sind mit einem naturroten Ziegel ausgemauert. Im Südgiebel wurde die historische Ausmauerung vor 1978 mit einem glatten, homogen Klinker in Zement neu ausgefacht, die Grundschwelle erneuert und dabei höher gelegt. Vor dem letzten Neuanstrich wurden alle Holznagellöcher und Fugen mit einem dauerelastischen Fugenmörtel aus Kunststoff verfüllt. Das Schadensbild an den exponierten Stellen wie den Schriftbalken ist in den letzten Jahrzehnten vorangeschritten. Teile der oberen Inschrift mussten beim letzten Fassadenanstrich erneuert werden. Ebenfalls vor 1978 wurde das Dach mit den üblichen großformatigen Zementfaser-Wellplatten neu eingedeckt. Denkmalbedeutung: Das Haupthaus von 1851 ist aufgrund seines guten Erhaltungszustandes ohne störende An-, Aus- und Einbauten aus bautypologischen und baugeschichtlichen Gründen ein Einzelbaudenkmal nach § 3(2) NDSchG. Aufgrund des siedlungsgeschichtlichen und städtebaulichen Zusammenhangs mit der Hofstelle und dem Rundlingsdorf kommt dem Gebäude auch eine Bedeutung nach § 3(3) NDSchG zu. Der Südgiebel zum Dorfplatz und die radiale Ausrichtung sind im hohen Maße prägend für das Dorfbild und die Dorfstruktur. Scheune: Die große Vierständer-Längseinfahrts- und -durchgangsscheune steht ebenso wie bei Hof Nr. 5 auf der östlichen Grundstücksgrenze am Beginn des Hofwaldes. Der 10 Gebinde lange, an den Traufseiten zweifach und an den Giebeln dreifach verriegelte Fachwerkbau wurde laut Inschrift im Torsturz nach Süden am 20. März 1817 gerichtet. Bauherren waren „Jürgen Heinrich“ Schulz und „Anna Elisabeth Schultzen“. Die Scheune war also vom Dorfbrand 1851 nicht betroffen. Die weiten Abstände zwischen Haupthaus und Scheunen, sowie deren isolierte Einzellage am Hofwald haben sich auch in anderen Rundlingen bewährt. Es handelt sich um einen typischen Multifunktionsbau. Schon im Südgiebel zum Hofplatz zeichnen sich die übliche Wagenremise im westlichen Seitenschiff und eine Stalltür im östlichen Seitenschiff ab. Am rückwärtigen Nordgiebel als Pendent zum Dielentor befindet sich eine große, nicht befahrbare Türöffnung. Beide Giebeldreiecke sind verbrettert. Nach Süden wurde auf der Dachbalkenebene die Inschrift frei gehalten: „Gib daß ich fleissig sein in meines Standes wercken. Laß deine Kraft mich stets bei meiner Arbeit Stärken. Gib das mein Hertz an dich bei aller arbeit denkt und sich von Eitelkeit und Geitz zum Himmel trendt. Amen“. Während in den Giebel die Ständer mit Kopfbändern ausgestattet sind, erfolgte die Aussteifung im Längsverband durch jeweils vier leicht gekrümmte Schwelle-Rähm-Streben. Bis zur Umnutzung als Wohnhaus ab 1984 war allein der Südgiebel mit Ziegeln ausgefacht, während sämtliche anderen Gefache im bauzeitlichen Zustand mit Stakung und Lehmbewurf versehen waren. Bei Sparrenabständen von mehr als 2,5 m ist mit einer bauzeitlichen Langstroheindeckung zu rechnen. Aussagen zum Erhalt der dreischiffigen Grundrissstruktur, zur Bautypologie eines Vierständers, zum Erhalt der Wirtschaftsdiele und des offenen Dachraumes lassen sich nicht machen, da der Zugang zu Hofstelle nicht möglich war. Denkmalbedeutung: Die Scheune ist als Einzeldenkmal und als Teil einer Gruppe baulicher Anlagen nach § 3(2) und § 3(3) NDSchG ausgewiesen. Die Aktualität dieser Ausweisung ließ sich nicht überprüfen. Stallgebäude: Auf der östlichen Grundstücksgrenze zu Hof Nr. 5 zwischen dem Haupthaus und der Scheune steht mit Quererschließung nach Westen ein langgezogenes, schmales Wirtschaftsgebäude mit Satteldach, wie sie im 19. Jh. auf fast jeder Hofstelle angetroffen werden konnten. Im Kern besteht das Gebäude aus einem älteren, 10 Gebinde langen Stallgebäude in Fachwerk mit einer altertümlicher Hochrähmzimmerung und durchgezapfter Ankerbalkenkonstruktion aus der Mitte des 19. Jhs. Der offene Dachraum mit Kniestock wird mittig über eine Ladeluke erschlossen. Nach Süden schließt sich in Firstverlängerung ein jüngeres Massivgebäude aus roten Backsteinen, vermutlich ein Schweinestall oder Backhaus mit Futterküche aus dem späten 19. Jh. an. Das Dach wurde einheitlich mit Zementfaserschindeln in Diagonalverlegung im frühen 20. Jh. neu eingedeckt. Das Stallgebäude wurde mehrfach umgenutzt und teilweise auch als Remise mit entsprechenden Toren versehen. Eine abschließende Bewertung war nicht möglich. Es handelt sich aber um eine sonstige, erhaltenswerte Bausubstanz, möglicherweise auch um ein Baudenkmal aufgrund des besonderen konstruktiven Gefüges beim Kernbau. Kellmann, 27.12.2022
Denkmalbegründung
An der Erhaltung des Wohn-/Wirtschaftsgebäudes Im Rundling 6 in Güstritz (Wustrow) besteht aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
30829177 | Rundlingsdorf | Rundling Güstritz (Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland)
Lizenz
CC BY-SA 4.0
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