Wirts-/Zollhaus und Nebengebäude

Datenblatt

Landkreis
Hildesheim
Gemeinde
Nordstemmen
Gemarkung
Burgstemmen
Orts-/Stadtteil/Lage
Burgstemmen
Adresse
Poppenburger Straße 2
Objekttyp
Wohnhaus
Baujahr
um 1800
Denkmalstatus
Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
Bedeutung
geschichtlich, städtebaulich
Im Denkmalverzeichnis
Ja
Objekt-ID
34526712
Objekt-Nr.
65
Fachbereich
Bau und Kunst
Beschreibung
An der Leinebrücke gelegenes, zweigeschossiges traufständiges Fachwerkgebäude mit Krüppelwalmdach, ausgebautem Dachgeschoss mit Schleppgauben. Geschosse abgezimmert; Obergeschoss leicht hervorkragend. Dielentor etwa mittig, heute wegen veränderter Eingangsituation zugesetzt an der Westseite. Nordseite mit Ziegelbehang. Sockelgeschoss tiefliegend unter Straßenniveau. Rückwärtig an den Burgberg angelehnt befinden sich zudem ein Nebengebäude (19. Jahrhundert) aus Bruchstein, das als Wirtschaftsgebäude diente.
Denkmalbegründung
Das vormalige Zoll- und Wirtshaus ist am Fuße der Poppenburg unweit der Leinequerung gelegen. Seine Erhaltung liegt aufgrund des siedlungsgeschichtlichen Zeugnis- und Schauwerts durch beispielhafte Auspräugung eines Gebäudetypus sowie aufgrund der städtebaulichen Bedeutung als Element des orts- und straßenbildprägenden räumlichen Gefüges der Burganlage Poppenburg im öffentlichen Interesse.
Literatur
PPN: 030933706 | Seitenangabe: 327 - 327
Lizenz
CC BY-SA 4.0
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