Hof Lefken

Datenblatt

Landkreis
Osnabrück
Gemeinde
Glandorf
Gemarkung
Sudendorf
Orts-/Stadtteil/Lage
Sudendorf
Adresse
Havermanns Weg 6
Objekttyp
Heuerhaus
Baujahr
1731
bis
1731
Denkmalstatus
Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
Bedeutung
geschichtlich
Im Denkmalverzeichnis
Ja
Objekt-ID
34187798
Objekt-Nr.
70
Fachbereich
Bau und Kunst
Beschreibung
Westlich des Weges gelegenes Heuerhaus, Hallenhaus von 1731 (i), Dreiständerbau mit eingehälsten Bundbalken, Innengerüst erhalten, Steilgiebel mit Vorkragung über flach profilierten Knaggen.
Denkmalbegründung
Die Gemarkung Sudendorf befindet sich südwestlich von Glandorf. Das Gebiet ist geprägt von flachem Acker-, Wiesen- und Weidenland. Typisch für den ländlichen Bereich sind die Streusiedlungen in den einzelnen Gemeinden. Auch in Sudendorf findet sich im nördlichen Bereich eine stärkere Streusiedlung, während im Süden nur vereinzelt historische Hofanlagen liegen. In die historische Bausubstanz wurde in den vergangenen Jahrzehnten häufig baulich eingegriffen. So weisen beispielsweise die Haupthäuser der Hofanlagen nicht selten Veränderungen bzw. Modernisierungen im Wohnteil auf, was den geänderten Wohnansprüchen der Bewohner geschuldet ist. Auch wenn größtenteils die Bausubstanz weitgehend in ihrer Originalität beeinträchtigt ist, so gibt es doch noch einige, wenige Objekte, die im Kern in das 18. und frühe 19. Jahrhundert zurückgehen und relativ authentisch erhalten sind. Das Heuerhaus zu Hof Lefken, welches im Nordosten der Gemarkung liegt, ist ein solches Objekt. Es handelt sich hierbei wohl um das älteste, profane Bauwerke in Sudendorf. Die sogenannten Heuerleute waren besitzlose Landarbeiter, häufig auch Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten. Sie bekamen gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Das sogenannte Heuerlingswesen entwickelte sich im 17. Jahrhundert und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. Gegenüber den großen Hallenhäusern der Erbhöfe verdeutlichen die ehemalige Heuerhäuser, die nach gleichem Bautyp nur in deutlich kleinerer und einfacherer Ausführung errichtet wurden, die sozialen Unterschiede im nördlichen, landwirtschaftlich geprägten Osnabrücker Land. Die seit dem 17. / 18. Jahrhundert errichteten Gebäude dokumentieren die ärmliche Wohn- und Lebensweise der Heuerlinge, die als besitzlose Mieter zusammen mit den Knechten, Mägden und Landarbeitern die untere soziale Schicht im ländlich-bäuerlichen Kontext bildeten. An der Erhaltung des Heuerhauses besteht daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Wirtschafts- bzw. Agrargeschichte sowie für die Sozialgeschichte ein öffentliches Interesse. Der Aussage- und Zeugniswert des Objektes wird darüber hinaus durch seinen Bespielwert und seinen Alterswert - als wichtiges Dokument aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts - noch gesteigert.
Lizenz
CC BY-SA 4.0
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