Herrenhaus (Bauwerk)

Datenblatt

Landkreis
Northeim
Gemeinde
Bad Gandersheim, Stadt
Gemarkung
Ackenhausen
Orts-/Stadtteil/Lage
Ackenhausen
Adresse
Kirchring 2
Objekttyp
Herrenhaus (Bauwerk)
Baujahr
1690
Denkmalstatus
Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
Bedeutung
geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
Im Denkmalverzeichnis
Ja
Objekt-ID
33815704
Objekt-Nr.
114
Fachbereich
Bau und Kunst
Beschreibung
Zweistöckiger Fachwerkbau auf hohem, in Bruchstein- und Quadermauerwerk ausgeführter Kellersockel unter Halbwalmdach in Ziegeldeckung, traufständig, am Ostgiebel angebunden an eine überdachte Toranlage, sonst freistehend. Fachwerk in Stockwerkzimmerung mit umlaufender Vorkragung über gerundeten Balkenköpfen und Füllhölzern und Schwelle mit eingerücktem Viertelstab, in beiden Stockwerken mit durchlaufender Folge von Fußwinkelhölzern in der Brüstungszone. Fromme Inschrift auf der hofseitigen Stockschwelle. Unterstock westlich der mittigen Haustür auf der Hofseite, Dachwerk nach Brand 1866 erneuert. Im Inneren Kamineinfassung aus Sandstein von 1690 mit Nennung des Bauherrn Anastasius Büttner, Domherr zu Gandersheim.
Denkmalbegründung
Das Herrenhaus wurde 1690 im historischen Ortskern von Ackenhausen als Haupthaus eines Schriftsassenhofs errichtet, der um einen etwa rechteckigen Hofraum gruppiert war und in Grundzügen noch in der heutigen Anlage mit ihren Ställen und Scheunen des 19./20. Jahrhunderts erfahrbar ist. Das Baujahr („Anno 1690“) ist auf einem Stein der straßenseitigen Grundmauer überliefert, der bauliche Bestand des 18. Jahrhunderts ist in dem Dorfplan von Ackenhausen von 1769. Das Gut wurde 1630 durch Michael Büttner (1599-1677), Anwalt und Syndikus der Berg- und Hüttenwerke in Clausthal, anstelle eines wüstgefallenen Meierhofs gegründet und 1647 durch Herzog August für schriftsässig erklärt. Der erste Bau wurde wohl durch einen Brand 1688 zerstört und 1690 durch Büttners Sohn Anastasius neu erbaut. Die repräsentativen Qualitäten der Architektur kommen durch die erhöhte Position an dem nach Süden ansteigenden Gelände besonders deutlich zur Geltung. An der Erhaltung des stattlichen Herrenhauses besteht wegen seiner geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte und aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für Bau- und Kunstgeschichte sowie für Siedlungs- und Stadtbaugeschichte, wegen der künstlerischen Bedeutung als Erlebniswert für regional nicht alltägliche Gestaltwerte und wegen seiner städtebaulichen Bedeutung als Bauwerk von prägendem Einfluss auf das Ortsbild ein öffentliches Interesse.
Literatur
PPN: 12617041X | Seitenangabe: 3 - 4
Lizenz
CC BY-SA 4.0
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