Schloss Freudenthal / Amtshof Uslar

Datenblatt

Landkreis
Northeim
Gemeinde
Uslar, Stadt
Gemarkung
Uslar
Orts-/Stadtteil/Lage
Uslar
Objekttyp
Schlossanlage
Denkmalstatus
Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
Bedeutung
geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
Im Denkmalverzeichnis
Ja
Objekt-ID
33541133
Objekt-Nr.
2
Fachbereich
Baudenkmal Gruppe
Beschreibung
Unvollendeter Schlossbau der Renaissance und südlich angrenzender Amtshof mit Gebäuden des 17.-18. Jahrhunderts wie Amtshaus, Zehntscheune und Gefängnis, ferner Einfriedung sowie Amtsgerichtsgebäude des ausgehenden 19. Jahrhunderts.
Denkmalbegründung
Eine erste Wasserburg westlich der Siedlung Uslar, die sich urkundlich bis Anfang des 11. Jahrhunderts zurückverfolgen lässt, wurde vermutlich zwischen der 2. Hälfte des 12. und der Mitte des 13. Jahrhunderts angelegt. Urkundlich erwähnt wird sie erstmals 1428 unter Herzog Otto II. Cocles, der hier Hof hielt und sie ausbaute. An ihrer Stelle ließ Herzog Erich II. 1556 einen Schlossbau beginnen, der wahrscheinlich nach 1565 unvollendet liegenblieb. Der Plan des Herzogs, das östliche Vorfeld von der bestehenden städtischen Bebauung einschließlich des Rathauses freizuräumen, wurde nur in Ansätzen umgesetzt. Nachdem das Schloss 1612 von einem Blitzschlag getroffen ausbrannte und im Dreißigjährigen Krieg weitere Zerstörungen erlitt, wurde es bis auf die erhaltenen Grundmauern und Kellerräume niedergelegt und dem Bereich des Uslarer Amtshofs zugeschlagen. Auf dem Stadtplan von 1744 ist ein „Amtsgarten“ eingezeichnet, der im Bereich des Innenhofs angelegt wurde. Wie heute dürfte der Garten damals bereits aus zwei Terrassen bestanden haben, die an der Nord- und Westseite von den Fassadenwänden des Schlosses, an der Süd- und Ostseite von nachträglich errichteten Futtermauern eingefasst werden. Schon damals befanden sich im Bereich des Ost- und des Südtrakts Gebäude. Der Amtshof geht auf Herzog Wilhelm II. von Braunschweig-Lüneburg zurück, der für diese Anlage den von Wintzingerode 1479 ihren südlich der Pfarrkirche gelegenen Burgmannshof entzog. Pläne von 1744 und von 1760 zeigen die neben dem Amtshaus versammelten, der Bewirtschaftung und Verwaltung dienenden Gebäude. Bis zur Mitte des Jahrhunderts konzentrierten sich die Baulichkeiten auf den Bereich südlich der St. Johanniskirche und des Amtshauses, das als einziges von ihnen erhalten blieb. Mit dem Bau der Zehntscheune scheint sich der Wirtschaftshof nach Westen verlagert zu haben. An der Erhaltung von Schlossruine und Amtshof besteht ein öffentliches Interesse wegen ihrer geschichtlichen Bedeutung im Rahmen von Ortsgeschichte und aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für Bau- und Kunstgeschichte sowie für Siedlungs- und Stadtbaugeschichte, wegen der künstlerischen Bedeutung der Schlossruine und des Amtsgerichts als Erlebniswert für regional nicht alltägliche künstlerische Gestaltwerte und wegen der städtebaulichen Bedeutung der Anlage als prägend für das Ortsbild von Uslar.
GruppenMitglieder (ID | Typ | Adresse)
33720710 | Scheune | Uslar, Stadt - Uslar - Uslar - Amtsweg
33722069 | Ruine | Uslar, Stadt - Uslar - Uslar - Graftplatz
33722115 | Gerichtsgebäude | Uslar, Stadt - Uslar - Uslar - Graftplatz 3
33722138 | Wohnhaus | Uslar, Stadt - Uslar - Uslar - Graftplatz 4
33722184 | Einfriedung | Uslar, Stadt - Uslar - Uslar - Graftplatz 5
33722232 | Amtshaus | Uslar, Stadt - Uslar - Uslar - Graftplatz 5
Lizenz
CC BY-SA 4.0
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