Zeven

Datenblatt

Landkreis
Rotenburg (Wümme)
Samtgemeinde
Zeven [Sg]
Gemeinde
Zeven, Stadt
Gemarkung
Zeven
Orts-/Stadtteil/Lage
Zeven
Objekttyp
Siedlungskern (Ortskern)
Denkmalstatus
Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
Bedeutung
geschichtlich, städtebaulich
Im Denkmalverzeichnis
Ja
Objekt-ID
31019681
Objekt-Nr.
1
Fachbereich
Baudenkmal Gruppe
Beschreibung
Exponiert gelegenes Kernstück des alten Zeven, bestehend aus der ehemaligen Klosterkirche, Resten des ehemaligen Klausurgebäudes, sowie des nachfolgenden Amtes mit Amtsgericht, Gefängnis und Nebengebäuden; auch Parkanlage mit altem Baumbestand sowie Pfarrhaus.
Denkmalbegründung
Das Kloster Zeven ging hervor aus dem um die Mitte des 12. Jahrhunderts nach Zeven verlegten Frauenkonvent zu Heeslingen. Wie schon das Kloster in Heeslingen am Ufer der Oste erbaut war, wurde auch das Kloster in Zeven auf dem erhöhten rechten Ufer der Mehde errichtet. Von der Gesamtanlage, die am Zevener Stadtpark gelegen ist, sind heute noch die St. Vitus geweihte Kirche und Reste des westlichen Klausurflügels erhalten. 1647 übertrug die schwedische Königin Christina das Kloster Zeven mit seinen Besitzungen als Mannlehen an ihren Generalleutnant, die letzte Nonne starb 1694. Als nach der Revolution von 1848 die Rechtsprechung im Königreich Hannover von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft wurde, wurde auch in Zeven 1852 ein Amt mit Gerichtbarkeit gegründet und hierfür das alte Klostergelände genutzt; mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es 1866 zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover. Die Amtsgebäude, die gemeinsam mit den überkommenen Resten des Klosters den Ortskern von Zeven bilden, stammen überwiegend aus dem 19. Jahrhundert. An der Erhaltung des Ensembles besteht aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen wegen des orts- und siedlungs-, bau- und kunstgeschichtlichen, gebäudetypischen, orts- und landschaftsbildprägenden Zeugniswerts ein öffentliches Interesse.
Literatur
PPN: 030933706 | Seitenangabe: S. 1429-1430
Lizenz
CC BY-SA 4.0
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