Einfriedung mit Sandsteinpfeilern

Datenblatt

Landkreis
Schaumburg
Samtgemeinde
Lindhorst
Gemeinde
Beckedorf
Gemarkung
Beckedorf
Orts-/Stadtteil/Lage
Beckedorf
Adresse
Kirchstraße 5
Objekttyp
Einfriedung
Baujahr
um 1870
Denkmalstatus
Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
Bedeutung
Städtebauliche Bedeutung, Geschichtliche Bedeutung
Im Denkmalverzeichnis
Ja
Objekt-ID
29c6cd9e-e5f4-43ee-9134-767e00ddf6f9
System-ID
#61592774
ADABweb-ID
36236586
Fachbereich
Baudenkmalpflege
Beschreibung
Eine die Zufahrt zur Hofanalge Kirchstraße 5 in Beckedorf markierende, die Hoffläche eingrenzende Einfriedung bestehend aus drei Sandsteinpfeilern, die Hauptzufahrt und eine Fußgängerpforte flankierend; den daran angrenzenden Ziegelmauerstücken mit Formstein-Abschluss, die sich flügelartig öffnen, aber nicht über die gesamte nördliche Grundstückslänge erstrecken; sowie Bruchsteinmauer am östlichen Grundstücksrand.
Denkmalbegründung
Die Einfriedung mit Sandsteinpfeilern der Hofanlage Kirchstraße 5 in Beckedorf ist in ihrer Bauform und Anlage beispielhaft ausgeprägt, außerdem straßenbildprägend und von hohem räumlichen Einfluss auf das räumliche Gefüge der Denkmalgruppe des Hofes. An ihrer Erhaltung besteht aufgrund der ihr eigenen städtebaulichen und geschichtlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
61592324 | Hofanlage
Lizenz
CC BY-SA 4.0
NFIS
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