Schloss Landestrost - Festung

Datenblatt

Landkreis
Region Hannover
Samtgemeinde
Neustadt am Rübenberge,St.
Gemeinde
Neustadt a. Rbge.
Orts-/Stadtteil/Lage
Neustadt
Adresse
Schloßstraße 1
Objekttyp
Festung
Baujahr
1573
Denkmalstatus
Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
Bedeutung
Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
Im Denkmalverzeichnis
Ja
Objekt-ID
23fdb539-8812-469f-9d94-0e1a0752bb7a
System-ID
#61329859
ADABweb-ID
30983073
Fachbereich
Baudenkmalpflege
Beschreibung
Reste der ab 1573 über der Leineniederung erbauten Festung mit spitz zulaufender Südbastion und teils altem Baumbestand. Sie ist auf allen Seiten von 6-8 Meter hohen, teils mauergestützten Wällen umgeben, außerhalb der Mauerzüge befinden sich an der Süd-, West- und Nordseite bis zu 50 m breite Gräben, an der Ostseite begrenzt von der kanalisierten Kleinen Leine.
Denkmalbegründung
Die Festungsanlage mit dem Schloss Landestrost wurde ab 1573 unter Herzog Erich II. von Calenberg durch den Ausbau der 1563 abgebrannten mittelalterlichen Burganlage und Landwehr errichtet und bildete den Südteil der Neustädter Stadtbefestigung. Sie ist der erhaltene Teil der ab 1685 zum Abbruch freigegebenen Stadtfestung mit ihren Kasematten, der Südbastion und den Wallmauern, die sich an modernen italienischen Vorbildern orientierten und bis heute von hoher technischer Innovation zeugen. Damit sind sie wertvolle Zeugnisse der Technikgeschichte. Zudem besteht an ihrer Erhaltung aufgrund der geschichtlichen Bedeutung für die Orts-, Siedlungs- und Stadtbaugeschichte sowie wegen ihrer städtebaulichen Bedeutung mit prägendem Einfluss auf das Orts- und das umgebende Landschaftsbild sowie auf das räumliche Gefüge der Schloss- und Festungsanlage ein öffentliches Interesse.
Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
61325697 | Festung
Literatur
PPN: 030933706 | Seitenangabe: 978
Lizenz
CC BY-SA 4.0
NFIS
NFIS|Denkmalatlas.Pro

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