Einfriedung

Datenblatt

Landkreis
Friesland
Samtgemeinde
Varel, Stadt
Adresse
Moltkestraße 5
Objekttyp
Einfriedung
Denkmalstatus
Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
Bedeutung
Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
Im Denkmalverzeichnis
Ja
Objekt-ID
0a5bc90b-38bb-4ae5-822f-43590d2460c1
System-ID
#61785269
Fachbereich
Baudenkmalpflege
Beschreibung
Einfriedung des südöstlich der Villa gelegenen Gartengrundstücks. Circa zwei Meter hohe, bauzeitliche Backsteinmauer mit Mauerpfeilern entlang der Parkstraße sowie auf der südöstlichen und nordöstlichen Parzellengrenze, auf letzter nicht vollständig erhalten. Zur Moltkestraße und an der nordwestlichen Grundstücksecke gemauerter Sockel mit Mauerpfeilern und dazwischenliegenden Zaunfeldern, teilweise erhalten.
Denkmalbegründung
Das Villengrundstück Moltkestraße 5 befindet sich im Bereich des ehemaligen Marienlustgartens. Bei dem so bezeichneten Gelände zwischen den Straßen Gartenstraße, Neumühlenstraße, Nebbsallee und Mühlenstraße handelt es sich um den ehemaligen, 1657-59 angelegten Schlossgarten der Vareler Residenz, der nach der Gemahlin Antons II. von Aldenburg, Wilhelmine Marie geb. Landgräfin von Hessen-Homburg, benannt worden war. Nach dem Verkauf der Vareler Herrschaft an Oldenburg im Jahr 1854 wurde der östlich des einstigen Schlosses gelegene Marienlustgarten aufgegeben und in 33 große Baugrundstücke ausparzelliert. Die neue Straßenführung und die Aufteilung der Grundstücke berücksichtigten dabei weitgehend die überkommenen Strukturen des Gartens. Die großzügig geschnittenen Parzellen, die in Teilen noch über alten Baumbestand verfügen, wurden ab circa 1860 durch vermögende Vareler Bürger, darunter Industrielle, Kaufleute und Beamte, mit repräsentativen Villen bebaut. Auf drei zentral gelegenen Teilgrundstücken des Marienlustgartens ließ im Jahr 1860 der Arzt Dr. med. Schüßler sein Wohnhaus an der Moltkestraße 5 als zweigeschossigen Putzbau mit schmalem Attikageschoss über quadratischem Grundriss unter flachem Walmdach errichten. Das dazugehörige, südöstlich gelegene, weitläufige Gartengrundstück, das in Teilen heute noch über alten Baumbestand verfügt, ist entlang der Parkstraße sowie entlang der südöstlichen und nordöstlichen Parzellengrenze mit einer circa zwei Meter hohen, bauzeitlichen Backsteinmauer mit Mauerpfeilern eingefriedet. Lediglich entlang der nordöstlichen Parzellengrenze ist die Mauer nicht auf der gesamten Länge erhalten geblieben. Zur Moltkestraße und an der nordwestlichen Grundstücksecke bestand bzw. besteht die Einfriedung aus Mauerpfeilern mit dazwischenliegendem, gemauertem Sockel und Zaunfeldern. Historische Abbildungen belegen, dass die Art und Weise der Einfriedung typisch für die neu entstandenen Villengärten im ehemaligen Marienlustgarten war. Bei der Einfriedung der Villa Moltkestraße 5 jedoch handelt es sich wohl um die letzte, beinahe vollständig erhaltene Einfriedung in diesem Gebiet. Die Bebauung des Grundstücks Moltkestraße 5 zeugt von einer bedeutsamen Wende in der Stadtgeschichte Varels. Die Bebauung des Marienlustgartens markiert zum einen das Ende der gräflichen Herrschaft und zum anderen den Beginn der Industrialisierung, die mit dem Ausbau und der baulichen Erweiterung Varels einherging. In der Folge ließen sich ab der Mitte des 19. Jahrhunderts zahlreiche Fabrikbesitzer, höhere Verwaltungsbeamte oder Akademiker in Varel nieder sowie repräsentative Wohnhäuser auf großzügigen Gartengrundstücken errichten. Mit dem im spätklassizistischen Stil errichteten Wohnhaus, dem weitläufigen Gartengrundstück und der dazugehörigen Einfriedung der Moltkestraße 5 ist ein besonders repräsentatives Beispiel in städtebaulich prägnanter Lage auf uns gekommen. Aufgrund seiner zentralen Lage und der großzügig zugeschnittenen Grundstücke mit altem Baumbestand gehörte damals insbesondere das Gebiet des Marienlustgartens zur bevorzugten Wohnlage des gehobenen Bürgertums. Nach jetzigem Kenntnisstand handelt es bei der Moltkestraße 5 um die letzte Parzelle, die diesen Zeitschnitt noch in Gänze anschaulich vermitteln kann. An der Erhaltung der Einfriedung besteht aufgrund ihrer orts- und stadtbaugeschichtlichen Bedeutung im Zusammenhang mit der Erstbebauung des Marienlustgartens sowie als beispielhaftes und vermutlich letztes, annähernd geschlossen erhaltenes Zeugnis einer typischen Einfriedung eines dortigen Villenanwesens in Verbindung mit ihrer städtebaulichen Bedeutung wegen ihrer prägenden Wirkung auf das Straßenbild und als Element des räumlichen Gefüges einer Straße ein öffentliches Interesse. Aus den vorgenannten Gründen handelt es sich bei der Einfriedung des Grundstücks Moltkestraße 5 in Varel um ein Baudenkmal gem. § 3 Abs. 3 NDSchG.
Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
61785265 | Villenanwesen
Lizenz
CC BY-SA 4.0
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