FAQ
Kann der Denkmalatlas für Planungsverfahren im Rahmen der „Trägerschaft Öffentlicher Belage“ genutzt werden?
Der denkmal.viewer ist eine Erweiterung des Denkmalatlas auf der Basis eines Geodatenviewers. Hier können Sie den Denkmalbestand in Niedersachsen auf der Grundlage verschiedener Karten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung (LGLN) recherchieren sowie Kartenausschnitte erstellen, bearbeiten, teilen und drucken.
Ziel ist, Denkmalatlas und Denkmalkarte möglichst bald technisch zu vereinen.
Folgende Abkürzungen werden in den Datenblättern des Denkmalatlas Niedersachsen verwendet:
(i) = inschriftlich datiert
(d) = dendrochronologisch datiert
(a) = archivalisch datiert
(ü) = überliefert (z.B. über Chroniken, Eigentümerwissen etc.)
Über den denkmal.viewer können sich interessierte Bürger*innen, Eigentümer*innen, Kaufinteressenten, Stadtplaner*innen und Architekten*innen einen ersten, einfachen Zugang zu den Denkmalinformationen des Landes Niedersachsen verschaffen. Die Aufstellung und Fortschreibung des Verzeichnisses der Kulturdenkmale ist in Niedersachsen Aufgabe des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege (NLD).
Im Rahmen des Projektes Denkmalatlas Niedersachsen findet seit 2020 eine gebietsweise Nachqualifizierung der Kulturdenkmale in Niedersachsen statt. Bereits bearbeitete Gebiete erkennen Sie daran, dass diese im denkmal.viewer farbig erscheinen. Noch nicht nachqualifizierte Gebiete sind in Grautönen dargestellt.
In Niedersachsen gilt das nachrichtliche (deklaratorische) System in der Denkmalpflege, sodass der denkmal.viewer nur einer ersten Information dienen kann, aus ihm aber keine rechtsverbindliche Auskunft abgeleitet werden darf. Rechtsverbindliche Auskünfte zum Denkmalverzeichnis erhalten Sie von Landesamt für Denkmalpflege unter verzeichnis@nld.niedersachsen.de.
Nachrichtliche Eintragung heißt, dass ein Objekt oder Gegenstand bereits dann geschützt ist, wenn er/es die gesetzlichen Kriterien für ein Kulturdenkmal erfüllt. Der Schutzstatus leitet sich also nicht von einer Eintragung in das Denkmalverzeichnis (oder Darstellung in der Denkmalkarte) ab. Wie im Kommentar zum NDSchG hervorgehoben wird, dient „die Eintragung in das Verzeichnis […] nur der Information, der Schutz hängt von ihr nicht ab.“ (Schmaltz, Hans Karsten; Wiechert, Reinald: Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz: Kommentar, München 2012, S. 63.)
Der nachrichtliche Charakter der Eintragung eines Objektes in das Denkmalverzeichnis wird nach Möglichkeit durch die nachrichtliche Bekanntgabe an den Eigentümer unterstrichen, doch auch die (möglicherweise noch nicht erfolgte) Benachrichtigung des Eigentümers hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Denkmaleigenschaft und den daraus resultierenden gesetzlichen Schutz.
Nein! Da das nachrichtlich geführte Verzeichnis der Kulturdenkmale in Niedersachsen ständigen Veränderungen unterliegt, können keine rechtsverbindlichen Schlüsse aus den angezeigten Daten gezogen werden. Rechtsverbindliche Auskünfte zum Denkmalverzeichnis erhalten Sie von Landesamt für Denkmalpflege unter verzeichnis@nld.niedersachsen.de
Bitte wenden Sie sich, wenn Sie eine Baumaßnahme planen, an die zuständigen Genehmigungsbehörden Ihres Ortes oder Landkreises.
Rechtsverbindliche Auskünfte zum Denkmalverzeichnis erhalten Sie von Landesamt für Denkmalpflege unter verzeichnis@nld.niedersachsen.de.
Bitte wenden Sie sich, wenn Sie eine Baumaßnahme planen, an die zuständigen Genehmigungsbehörden Ihres Ortes oder Landkreises.
Im Denkmalatlas werden Bodendenkmale nur in Einzelfällen im Zusammenhang mit denkmal.themen veröffentlicht. Archäologische Fundstellen sind nicht enthalten. In der Vergangenheit kam es leider immer wieder zu Raubgrabungen und damit zur Zerstörung von archäologischem Kulturgut. Dadurch gehen fachlich-wissenschaftlich relevante Aussagen verloren. Bei Planungsverfahren müssen daher weiterhin Auszüge von den Denkmalschutzbehörden angefordert werden.
Mir wurde schriftlich durch das NLD mitgeteilt, dass mein Gebäude ein Denkmal ist. Warum sieht man es nicht im Denkmalatlas und im denkmal.viewer?
Es werden nur Kulturdenkmale im Denkmalatlas veröffentlicht, die in das Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen wurden. Der Prozess zur Eintragung eines Objekts in das Denkmalverzeichnis kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wurde ein Objekt durch das NLD fachlich als Denkmal erkannt, schließt sich das Anhörungsverfahren von Gemeinde und Eigentümer an. Erst wenn dieses erfolgreich beendet ist, wird das Objekt in das Denkmalverzeichnis aufgenommen und wird in Folge für den Denkmalatlas freigeschaltet.
Für den denkmal.viewer gilt: Stellen Sie zunächst sicher, dass die Darstellung (Layer) für die Kulturdenkmale eingeschaltet ist. Bereits nachqualifizierte Kulturdenkmale (s.o.) sind farbig zu sehen, noch nicht bearbeitete Gebiete erkennt man an den verwendeten Grautönen.Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das NLD.
Die Arbeit an der Datenqualität ist dem NLD ein großes Anliegen. Trotzdem können fehlerhafte oder nicht aktuelle Angaben, z.B. veraltete Anschriften, vorkommen.
Korrekturen und Hinweise sind deshalb erwünscht und werden unter verzeichnis@nld.niedersachsen.de gerne entgegengenommen.
Bitte beachten Sie: In Niedersachsen werden Objekte in der Regel mit ihrer ursprünglichen Nutzung im Verzeichnis geführt. Nutzungsänderungen werden nicht fortgeschrieben. Dies ist kein Fehler.
Das vollständige und aktuelle Niedersächsiche Denkmalschutzgesetz finden Sie hier.