FAQ
Folgende Abkürzungen werden in den Datenblättern des Denkmalatlas Niedersachsen verwendet:
(i) = inschriftlich datiert
(d) = dendrochronologisch datiert
(a) = archivalisch datiert
(ü) = überliefert (z.B. über Chroniken, Eigentümerwissen etc.)
Der denkmal.viewer ist eine Erweiterung des Denkmalatlas auf der Basis eines Geodatenviewers. Hier können Sie den Denkmalbestand in Niedersachsen auf der Grundlage verschiedener Karten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung (LGLN) recherchieren sowie Kartenausschnitte erstellen, bearbeiten, teilen und drucken.
Ziel ist, Denkmalatlas und Denkmalkarte möglichst bald technisch zu vereinen.
Im Rahmen des Projektes Denkmalatlas Niedersachsen findet bis 2023 eine gebietsweise Nachqualifizierung der Kulturdenkmale in Niedersachsen statt. Bereits bearbeitete Gebiete erkennen Sie daran, dass diese im denkmal.viewer farbig erscheinen. Noch nicht nachqualifizierte Gebiete sind in Grautönen dargestellt.
In Niedersachsen gilt das nachrichtliche (deklaratorische) System in der Denkmalpflege, sodass der denkmal.viewer nur einer ersten Information dienen kann, aus ihm aber keine rechtsverbindliche Auskunft abgeleitet werden darf. Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie unter verzeichnis@nld.niedersachsen.de bzw. archaeologie@nld.niedersachsen.de
Nachrichtliche Eintragung heißt, dass ein Objekt oder Gegenstand bereits dann geschützt ist, wenn er/es die gesetzlichen Kriterien für ein Kulturdenkmal erfüllt. Der Schutzstatus leitet sich also nicht von einer Eintragung in das Denkmalverzeichnis (oder Darstellung in der Denkmalkarte) ab. Wie im Kommentar zum NDSchG hervorgehoben wird, dient „die Eintragung in das Verzeichnis […] nur der Information, der Schutz hängt von ihr nicht ab.“ (Schmaltz, Hans Karsten; Wiechert, Reinald: Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz: Kommentar, München 2012, S. 63.)
Der nachrichtliche Charakter der Eintragung eines Objektes in das Denkmalverzeichnis wird nach Möglichkeit durch die nachrichtliche Bekanntgabe an den Eigentümer unterstrichen, doch auch die (möglicherweise noch nicht erfolgte) Benachrichtigung des Eigentümers hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Denkmaleigenschaft und den daraus resultierenden gesetzlichen Schutz.
In Niedersachsen werden Objekte in das Denkmalverzeichnis eingetragen, wenn sie durch das NLD fachlich als Denkmal bewertet wurden und das Anhörungsverfahren zur Denkmaleigenschaft abgeschlossen ist. Da in Niedersachsen aber das nachrichtliche (auch: deklaratorische) System gilt, leitet sich der Denkmalschutz nicht davon ab, dass ein Objekt im Denkmalverzeichnis geführt wird.
Ist im denkmal.viewer die Darstellung der Kulturdenkmale (Layer) eingeschaltet und ein Objekt in Grautönen hinterlegt, handelt es sich um ein Kulturdenkmal, das im Rahmen des Projektes Denkmalatlas Niedersachsen noch nicht nachqualifiziert wurde. Die Nachqualifizierung findet bis 2023 laufend und gebietsweise statt.
Das bedeutet jedoch keinesfalls, dass es sich bei dem Objekt nicht um ein Denkmal handelt!
Nach dem nachrichtlichen System ist ein Objekt oder Gegenstand bereits dann geschützt ist, wenn er/es die gesetzlichen Kriterien für ein Kulturdenkmal erfüllt.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das NLD.
Nein! Da das nachrichtlich geführte Verzeichnis der Kulturdenkmale in Niedersachsen ständigen Veränderungen unterliegt, können keine rechtsverbindlichen Schlüsse aus den angezeigten Daten gezogen werden. Rechtsverbindliche Auskünfte zum Denkmalverzeichnis erhalten Sie wie gehabt in der Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege des NLD, Referat B1: verzeichnis@nld.niedersachsen.de und in der Abteilung Archäologie, Referat A1: archaeologie@nld.niedersachsen.de.
Bitte wenden Sie sich, wenn Sie eine Baumaßnahme planen, an die zuständigen Genehmigungsbehörden Ihres Ortes oder Landkreises.
Rechtsverbindliche und aktuelle Auskünfte zum Denkmalverzeichnis erhalten Sie in der Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege des NLD, Referat B1: verzeichnis@nld.niedersachsen.de und in der Abteilung Archäologie, Referat A1: archaeologie@nld.niedersachsen.de.
Bitte wenden Sie sich, wenn Sie eine Baumaßnahme planen, an die zuständigen Genehmigungsbehörden Ihres Ortes oder Landkreises.
Mir wurde schriftlich durch das NLD mitgeteilt, dass mein Gebäude ein Denkmal ist. Warum sieht man es nicht im Denkmalatlas und im denkmal.viewer?
Für den denkmal.viewer gilt: Stellen Sie zunächst sicher, dass die Darstellung (Layer) für die Kulturdenkmale eingeschaltet ist. Bereits nachqualifizierte Kulturdenkmale (s.o.) sind farbig zu sehen, noch nicht bearbeitete Gebiete erkennt man an den verwendeten Grautönen.
Wenn Ihr Gebäude auch dort nicht zu finden ist, gilt: Der Prozess zur Eintragung eines Objekts in das Denkmalverzeichnis kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Wurde ein Objekt durch das NLD fachlich als Denkmal erkannt, schließt sich das Anhörungsverfahren von Gemeinde und Eigentümer an. Erst wenn dieses erfolgreich abgeschlossen ist, wird das Objekt in das Denkmalverzeichnis aufgenommen und kann – nach Aktualisierung der Denkmalkarte – eben dort erscheinen.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das NLD.
Die Arbeit an der Datenqualität ist dem NLD ein großes Anliegen. Trotzdem können fehlerhafte oder nicht aktuelle Angaben, z.B. veraltete Anschriften, vorkommen.
Korrekturen und Hinweise sind deshalb erwünscht und werden unter verzeichnis@nld.niedersachsen.de gerne entgegengenommen.
Bitte beachten Sie: In Niedersachsen werden Objekte in der Regel mit ihrer ursprünglichen Nutzung im Verzeichnis geführt. Nutzungsänderungen werden nicht fortgeschrieben. Dies ist kein Fehler.