Kann der Denkmalatlas für Planungsverfahren im Rahmen der „Trägerschaft Öffentlicher Belage“ genutzt werden?

Für Planungsverfahren müssen weiterhin über die Unteren Denkmalschutzbehörden bzw. das Landesamt für Denkmalpflege Datenexporte und fachliche Stellungnahmen angefordert werden. Der Denkmalatlas enthält nicht alle Objekte, die für Planungsverfahren relevant sind. So sind in der Archäologie die Fundstellen/Bodendenkmale nicht enthalten, auch steht die Benachrichtigung der obertägig erhaltenen Denkmale in einigen Landkreisen aus (s. Karte im Intro). In der Bau- und Kunstdenkmalpflege sind die Anhörungsverfahren in den Landkreisen Osnabrück und Goslar nicht vollständig abgeschlossen. Generell werden Objekte erst nach Abschluss der Anhörungsverfahren im Denkmalatlas veröffentlicht. Bei Planungsverfahren sind in der Regel auch Objekte in der Umgebung mit zu berücksichtigen. Auch können sich im Planungsgebiet bisher nicht erkannte Denkmale befinden. Kontaktdaten finden Sie für die Archäologie (Referat A2 bis A5) unter https://denkmalpflege.niedersachsen.de/landesamt/archaeologie/aufgaben-145448.html und die Baudenkmalpflege unter https://denkmalpflege.niedersachsen.de/landesamt/baudenkmalpflege/aufgaben-03-141222.html

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