Nicht nur der Zahn der Zeit …

Grabhügelschwund im Landkreis Diepholz

Von Tobias Uhlig

1. „Grabhügelschwund“

Wie in fast allen durch Sand- und Heideflächen geprägten Gebieten des nördlichen und westlichen Niedersachsens, zählen auch im Landkreis Diepholz Grabhügel zu den wenigen archäologischen Denkmälern, die gut im Gelände sichtbar sind. Leider hat sie das nicht vor der Zerstörung bewahrt: bereits 1846 beklagt Freiherr Georg Otto Carl von Estorff „allein dennoch mindern sie sich mit jedem Jahre[…] daher die von der Obrigkeit nicht gekannten und demnach nicht beaufsichtigten unbemerkt dem Mamon geopfert werden […] (von Estorff 1846, III). Er beschreibt damit ein Phänomen, dass in der Forschung als „Hügelgräberschwund“ bezeichnet wird. Während für den Grabhügelschwund im Landkreis Diepholz keine absoluten Zahlen vorliegen, ermittelte D. Schünemann im benachbarten Landkreis Verden einen Verlust von 3/5 der bekannten Hügel allein zwischen 1893 und 1960 (vgl. Schünemann 1963). A. Endrigkeit, die vergleichend verschiedene Regionen Nordeuropas mit Blick auf ihre Grabhügellandschaft erforschte, leitet für ganz Nordeuropa einen durchschnittlichen Verlust von 90-95% der ursprünglich vorhandenen Grabhügel ab (Endrigkeit 2014, 162).

Unter der Bezeichnung Grabhügel verbirgt sich dabei eine ganze Reihe von unterschiedlichen archäologischen Phänomenen. Allgemein handelt es sich um aus Erde aufgeschüttete, sanft gewölbte ebenmäßige Hügel mit runder, selten auch langovaler Grundform. Zur Befestigung dienten manchmal Lagen aus Plaggen – gerade in Heidegebieten. Ansonsten finden sich auch steinerne Einbauten oder den Hügel rundherum befestigende Kränze aus Steinen, Rabenanlagen etc.. Grabhügel werden in Niedersachsen von unterschiedlichen Kulturgruppen seit dem Endneolithikum (ab ca. 2800 v. Chr.) errichtet. Sie erleben eine Blütezeit während der älteren Bronzezeit (1800-1100 v. Chr.). In der jüngeren Bronzezeit und frühen Eisenzeit (1100-750 v. Chr.) dominieren dann kleinere Hügel mit Urnengräbern. Für den Landkreis Diepholz sind kleine Hügel, die die Urnen mehrerer nacheinander bestatteter Personen aufnahmen besonders häufig (E. Sprockhoff 1939, 95). Spockroff interpretierte sie als „Familiengrabhügel“. Die oft auf Höhenrücken gut sichtbaren Hügelgruppen sind als Ausdruck früher Monumentalität zu sehen. Jacob-Friesen berechnete für die Aufschüttung eines durchschnittlichen Hügels mit 20 m Durchmesser und 2 m Höhe etwa 20 Arbeitstage von 5 Personen – die Errichtung eines Grabhügels war also auch eine massive Investition von Arbeitskraft (Jacob-Friesen 1963, 280).

2. Pflügen und Sandgraben

Der häufigste Grund für die Beschädigung oder Zerstörung von Grabhügeln ist das Abtragen oder Überpflügen im Rahmen der Bewirtschaftung des Landes. Besonders das Erschließen von Heideflächen und das Roden von Waldungen, in denen sich bis dahin die Hügel oft gut erhalten hatten, ist ein maßgeblicher Faktor. Augenfällig wird dies beim Vergleich mit den Eintragungen in früheren Kartenwerken, wie etwa der Kurhannoverschen Landesaufnahme des 18. Jahrhunderts oder den Preußischen Messtischblätter, die entsprechende Monumente teilweise verzeichneten.

Eine geradezu tragische Biographie besitzt das Grabhügelfeld „Sieben Berge“ in der Gemarkung Stühren, Gde. Stadt Bassum. Heute thront der einzelne Hügel Stühren FStNr. 20 mit noch etwas über 2,40 m Höhe isoliert und von Birken bestanden, inmitten weitläufiger Agrarflächen. Als der Kreisbauinspektor H. Prejawa ihn 1894 besuchte, zählte er „in einem dichten Föhrenkampe“ 31 Grabhügel. Wenige Jahre zuvor hatte Dr. J. H. Müller beim Aufstellen seines Denkmalverzeichnisses sogar 46 Hügel gezählt. Beide hoben die ungewöhnlich großen Maße der Hügel hervor: Der größte Grabhügel der Gruppe, „Pralleberg“ genannt, soll sogar einen Durchmesser von 80 m bei 3 m Höhe besessen haben (Müller/Reimers 1893, 6). Anfang der 1930er Jahre beschloss der damalige Besitzer das Gebiet zu Roden und in Ackerland umzuwandeln, obwohl es sich um ertragsschwache Sandflächen handelte. Aus der Zeit zwischen 1936 und 1972 liegt ein umfangreicher Briefwechsel in den Ortsakten des Landesamtes für Denkmalpflege in Hannover vor. Verschiedene Anläufe, das Gräberfeld unter Schutz zu stellen, scheiterten. Der Landesarchäologe Dr. K. H. Jacob-Friesen bezeichnete die Grabhügel bei einer Begehung 1951 als „eines der bedeutendsten Hügelgräberfelder in ganz Nordwestdeutschland“. Alle Vorstöße zur Unterschutzstellung scheiterten dennoch. Erst im Juni 1972 wendete derselbe Besitzer sich überraschend direkt an das Landesmuseum mit der Bitte um die Genehmigung das mittlerweile letzte sichtbare Hügelgrab abtragen zu dürfen. Dies wurde verboten, führte aber zur einzigen dokumentierten Ausgrabung des Gräberfelds. 1975/1976 wurden die letzten acht, noch flach im Acker erkennbaren Hügel ausgegraben. Sie zeigten schlaglichtartig, was rundherum der Zerstörung anheimgefallen war: In drei Gräbern konnten jungsteinzeitliche Bestattungen der Einzelgrabkultur entdeckt werden. Im nördlich gelegenen Hügel FStNr. 8 fand sich dazu eine reiche älterbronzezeitliche Männerbestattung. Einzigartig war hier die Erhaltung des reich mit Bronzebändern verzierten hölzernen Beilschafts.

Einigen Gewinn machte der Grundstücksbesitzer aus Stühren dabei auch mit dem Verkauf des Sandes aus den abgetragenen Hügeln. Die Zerstörung durch Sandgruben oder das gezielte Abtragen der Hügel zur Sandgewinnung um Senken oder Wasserlöcher zuzuschütten, lässt sich als zweite große Gefahr für Grabhügel ausmachen. Dabei geschah die Zerstörung nicht immer absichtlich. Für das Gräberfeld Rechtern 7 findet sich ein Brief von 1934, in dem der Fund einer bronzenen Lanzenspitze gemeldet wurde. Diese wurde dadurch gefunden, dass ein auswärtiger Knecht des Bauern O. zur Sandgrube „am ersten Berge“ geschickt wurde – dieser hielt stattdessen beim Grabhügelfeld und begann den westlichsten der Hügel abzutragen. Erst als er beim zweiten Fuder auf das Bronzeartefakt stieß, beschlichen ihn Zweifel und er stellte seine Arbeit ein. Andernorts kannte man solche Skrupel nicht. Das unter Wald größtenteils geschützte Hügelgräberfeld „ Steinforth“ bei Nordwohlde (FStNr. 26) sollte ab 1967 mehrfach für die Anlage einer Sandgrube freigegeben werden, obwohl hier längst Funde den Grabhügelcharakter zweifelsfrei belegten.

3. Von Bier- und Kartoffelkellern

Mit dem Gräberfeld „Steinforth“ ist eine sehr ungewöhnliche Umnutzung eines Hügelgrabes verknüpft. Das ursprünglich wohl aus 30 Hügeln bestehende Gräberfeld wurde im Frühjahr 1938 entdeckt. Als Finder und Kreisheimatpfleger im folgenden Monat das Gräberfeld erneut begingen, machten sie eine kuriose Entdeckung: In dem Wald hatte ein „Wochenendler“ aus Bremen sein Ferienhaus im Grünen errichtet und einen der Grabhügel einer neuen Nutzung zugeführt: Er hatte ihn von der Seite komplett ausgehöhlt, mit einer Holztür versehen und nutzte ihn als Fahrrad- und Bierkeller! Die Profile an den Wänden zeigten aber noch klar den Aufbau des Hügels mit mindestens fünf Phasen. Ein Verfahren wurde gegen den Bremer Bürger eingeleitet, doch bevor Archäologen vor Ort waren stürzte die zentrale Kammer ein. Es wurde beschlossen das Grab wiederherzustellen, damit es zumindest in der Außenwirkung erhalten blieb.

Ein gut konturierter Grabhügel von 15 m Durchmesser und 1,1 m Höhe bei Menninghausen (FStNr. 5) trägt den Namen „Erdmanns Grab“, dieser ergibt sich aus einer sehr ungewöhnlichen Nachnutzung. 1943 wurde hier der 84-jährige Oberförster Friederich A. C. Erdmann begraben. Erdmann war ein früher Verfechter wissenschaftlich fundierten, möglichst naturnahen Waldbaus. Aus den von ihm im Forstrevier Neubruchhausen 1894 übernommenen Kiefern-Monokulturen entwickelte er einen naturnahen Mischwald, der noch heute als forstwirtschaftliches Ideal gilt. Anlässlich seines Begräbnisses wurde nicht nur der Grabhügel  aufgegraben – zu seiner Erhöhung und Überformung wurde auch ein Großteil des benachbart liegenden Hügels FStNr. 8 abgegraben.

Die beiden Hügelgräber bei Düste (FStNr. 3 und 28) wurden dagegen einem wesentlich praktischeren Verwendungszweck zugeführt. Schon 1930 wird berichtet, dass Bauern in ihnen Kartoffelmieten angelegt hätten. Die massiven Eingrabungen in der Hügelmitte sind dabei auch heute noch gut zu sehen und haben die Hügelkerne zerstört. Dabei handelt es sich um eine alte Kulturtechnik Kartoffeln langfristig zu lagern. Entscheidend ist hier vor allem eine erhöhte Lage, sodass keine Feuchtigkeit von unten an die Feldfrüchte dringt – in der flachen Geest waren die Grabhügel damit optimal geeignet. J. K. Wächter weiß 1841 noch von weiteren Umnutzungen von Grabhügeln zu berichten, die auf dem Land damals keineswegs ungewöhnlich waren. Einer diente seinem Namen „ Eiskuhle“ nach als Eiskeller, während „in der Bokeler Gemeinheit im Fürstentum Hildesheim ein Grabhügel zum Cholerakirchhofe eingerichtet“ worden war (Wächter 1841, 62).

4. Raubgräber – Forscher

Mit dem Erwachen urgeschichtlichen Forschungseifers sind ebenfalls teils massive Zerstörungen der Denkmalsubstanz verknüpft. J. K. Wächter erwähnt in seiner „Statistik“ von 1841 eine Vielzahl interessierter Pastoren, Lehrer und Gutsbesitzer, die die Grabhügel ihrer Umgebung nach Altertümern durchsuchten. Mittel der Wahl war dabei ein sogenannter Kopfstich. Dabei wurde eine trichterförmige Eingrabung in der Hügelmitte durchgeführt, in der Hoffnung, das Hauptgrab mit den reichsten Beigaben zu lokalisieren. Die Funde gelangten dann meist in Privatsammlungen, die heute nicht mehr lokalisierbar sind. Unwissentlich wurden dabei aber die wichtigsten Informationen - die genaue Lagebeziehung der Objekte innerhalb des Grabhügels - unwiederbringlich zerstört.

Auch hier gibt es zahlreiche Beispiele: Schon 1893 lässt sich etwa für das Gräberfeld „Sieben Berge“ bei Stühren über mündliche Auskünfte älterer Bewohner rekonstruieren, dass einige der Hügel durch „Wilde Grabungen“ um 1900 geplündert wurden. Noch 1931 ließ der wohlhabende Fabrikant und Sammler Peters aus Bremen mehrere Gräber auf dem Gräberfeld öffnen – die nicht näher bezeichneten Funde sollen an das Focke-Museum in Bremen gegangen sein und sind heute für die Forschung verloren.

Einen weiteren Beleg für Zerstörungen von Gräbern bietet ein Befund wiederum aus Nordwohlde. 1970/1971 mussten zwei bei Rodungsmaßnahmen gefährdete Hügel ausgegraben werden (Schünemann 1971, 69). Darin fanden sich insgesamt dreizehn stark beschädigte eisenzeitliche Urnen. Die rundlichen Beschädigungen stellten sich als Sondenlöcher heraus. Sie verweisen auf die Praxis des Urnenstechens, bei dem in leichten Böden mittels des Einstechens dünner Sonden in den Boden Urnen aufgespürt werden sollten. Eine Zerstörung der Urnen und umgebender Befunde wurde im 18. und 19. Jahrhundert billigend in Kauf genommen, da die bei Sammlern begehrten Metallfunde im Zentrum des Interesses standen. Aus wissenschaftlicher Sicht wäre der Erhalt der intakten Gräber viel wichtiger gewesen.

5. Bei Wockels Berg über das Moor …

Das Gräberfeld von Nordwohlde zeigt exemplarisch den besonderen Zusammenhang zwischen Gräberfeldern und Altwegen an. Dies hat auch konservatorische Gründe: Die Hohlwegbündel waren im aufgeforsteten Gebiet sicher vor dem Pflug. In der Gemarkung Rüssen ist dieser Zusammenhang aber auch unabhängig von Waldbeständen gegeben. In der Kurhannoverschen Landesaufnahme von 1773 sind zahlreiche Grabhügel verzeichnet, die sich beiderseits der Nord–Süd verlaufenden, „Salzweg“ genannten, Altstraße gruppieren. Ähnliches wies E. Sprockhoff 1927 in der Gemarkung Harmshausen nach. Ein Erklärungsansatz für den Zusammenhang ist die Nutzung der gut sichtbaren Hügel als Wegpunkte in der vormodernen Landschaft.

Ein nur noch 0,80 m hoher Grabhügel bei Dörpel (FStNr. 18) liegt heute unscheinbar in einem Waldstück. Blickt man jedoch auf die Kurhannoversche Landesaufnahme, lag er exponiert in der Heide und ist als „Wockels Berg“ beschriftet. Klar ist auch seine ehemalige Funktion: Er lag auf einem trockenen Ödlandstreifen, an einem Verkehrsknotenpunkt: nördlich verliefen drei auf Dämme gesetzte Wege, auf denen das ausgedehnte Wieting-Moor gequert werden konnte – nach mündlicher Überlieferung diente der Grabhügel als wichtiger optischer Orientierungspunkt in der sonst flachen Landschaft. Mit der Anlage klar gekennzeichneter Straßen verlor sich seine Bedeutung jedoch. Auf der preußischen Landesaufnahme von 1899 findet sich das ausgebaute Straßennetz, der Hügel ist jedoch nicht mehr verzeichnet und wurde in der Folge erst vergessen und dann mehrfach überpflügt.

Die Lage in der Nähe von historischen Straßen konnte den Grabhügeln aber auch zum Verhängnis werden. So berichtet J. K. Wächter, dass im Bezirk Sulingen verschiedentlich Hügelgräber während des Chausseebaus im 18. Jahrhunderts angegraben wurden um Sand und Steine als Baumaterial zu gewinnen. Auch im alten Kreis Syke waren bei Anlage der „Kaiserstrasse“ nach Bremen während der napoleonischen Besatzungszeit mehrere Verluste im Denkmalbestand zu verzeichnen, da sie gleichermaßen den beim Straßenbau benötigten Sand und die Steine liefern konnten (Müller/Reimers 1893, 3).

Umnutzung, Überpflügung, Materialgewinnung oder eifrige Sammelleidenschaft; es scheint fast wie ein Wunder, dass heute noch immer ein nennenswerter Denkmalbestand an Grabhügeln vorhanden ist. Als positive Entwicklung kann angebracht werden, dass mit dem Aufkommen von hochauflösenden Laserscans der Oberfläche Niedersachsens erstmals seit Jahrzehnten auch Grabhügel neu entdeckt werden – entweder weil sie bisher in dichter Vegetation im Gelände nur schwer erkennbar waren, oder weil die flach reliefierten Reste nur in der Befliegung wieder sichtbar werden. Dennoch: der Bestand ist endlich und ist nur durch konsequenten Schutz zu erhalten. Mit dem Projekt Denkmalatlas wird nun erstmals über den erhaltenen Bestand umfassend informiert – in der Hoffnung dass durch bürgerschaftliches Engagement der Erhalt unseres gemeinsamen Kulturerbes auch für die Zukunft gesichert werden kann.


Literatur zum Weiterlesen:
Cosack 1996: E. Cosack, Die Untersuchung spätneolithischer und älterbronzezeitlicher Gräber bei Stühren, Stadt Bassum, Ldkr. Diepholz, Nachrichten aus Niedersachsens Urgeschichte 65/1996, 37-68.
von Estorff 1946: G. O. C. von Estorff, heidnische Alterthümer der Gegend von Uelzen im ehemaligen Bardengaue (Königreich Hannover), Hannover 1846.
Endrigkeit 2014: A. Endrigkeit, Älter- und Mittelbronzezeitliche Bestattungen zwischen nordischem Kreis und Süddeutscher Hügelgräberkultur. Gesellschaftsstrukturen und  kulturhistorische Beziehungen, Frühe Monumentalität und soziale Differenzierung 6, Bonn 2014.
Jacob-Friesen 1963: K. H. Jacob-Friesen, Einführung in Niedersachsens Urgeschichte. II. Teil, Bronzezeit, veröff. Der urgeschichtlichen Sammlungen des Landesmuseums zu Hannover Bd. 15., Hildesheim 1963.
Müller/Reimers 1893: J. H. Müller, Vor- und Frühgeschichtliche Alterthümer der Provinz Hannover, hrsg. Von J. Reimers, Hannover 1893.
Schünemann 1963: D. Schünemann, Die Hügelgräber des Kreises Verden: nach Unterlagen von Kreisinspektor Saring, A. Biere und Kreispfleger J. Holste, Schriftenreihe des Verdener Heimatbundes, Hildesheim 1963.
Schünemann 1971: D. Schünemann, Zwei Urnenhügel der jüngeren Bronzezeit und frühen Eisenzeit bei Nordwohlde, Kr. Grafschaft Hoya, Die Kunde N. F. 24/1973, 69-74.
Sprockhoff 1927: E. Sprockhoff, Hügelgräber bei Stocksdorf und Harmhausen, Gem. Wesenstedt, im Kreise Sulingen, Nachrichten aus Niedersachsens Urgeschichte 1/1927, 92-109.
Sprockhoff 1939: E. Sprockhoff, Einige Bestattungsbräuche in Westhannover. In: G. Schwantes (Hrsg.) Urgeschichtsstudien beiderseits der Niederelbe, Darstellungen aus Niedersachsens Urgeschichte Bd. 4, Hildesheim 1939, 188-225.
Wächter 1841: J. K. Wächter, Statistik der im Königreiche Hannover vorhandenen heidnischen Denkmäler, Hannover 1841.

Fundstellen:
Stühren 20: 35588879
Nordwohlde 26: 35582633
Rechtern 7: 35595292
Dörpel 18: 35601479
Menninghausen 5: 35584529
Düste: ADAB-ID 35597806

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