Verzeichnis der Archäologischen Denkmale für den Landkreis Ammerland übergeben

Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) hat dem Landkreis Ammerland das Verzeichnis der Archäologischen Baudenkmale übergeben. Von Oktober bis Dezember 2020 wurde die Erfassung der Denkmale vor Ort durch Dr. Ulrich Kinder im Rahmen des Projektes Denkmalatlas Niedersachsen abgeschlossen.

Aufbauend auf der Archäologischen Landesaufnahme Dieter Zollers aus den 1950er-Jahren konnten auf dem Gebiet des Landkreises Ammerland insgesamt 63 archäologische Baudenkmale festgestellt werden, wobei es sich überwiegend um Grabhügel und Burgen handelt. Die 25 erhaltenen Grabhügel liegen verstreut in kleinen Gruppen von ein bis drei Exemplaren. Lediglich das Grabhügelfeld östlich von Westerstede weist noch neun schlecht erhaltene Hügel auf und ist damit das größte des Landkreises. Zahlreiche Hinweise auf ehemals vorhandene Grabhügel zeigen klar, dass diese Objektgruppe noch vor einhundert Jahren einmal weitaus stärker vertreten war. Die Intensivierung der Landwirtschaft und verstärkte Bautätigkeit seit den 1950er-Jahren haben diese Denkmalgruppe allerdings stark dezimiert.

Die zweitgrößte Objektgruppe sind mit 13 Exemplaren die Burgen – von denen sich allerdings keinerlei steinerne Bauten erhalten haben. Unter ihnen zählen die Burgen von Burgforde-Wittenheim und Elemendorf-Dreibergen zu den bekanntesten mittelalterlichen Denkmalen des Landkreises. Burgforde-Wittenheim ist weit und breit die am besten erhaltene Gräftenburg, ein besonderer Typ von Burgen, deren Grundriss einer geometrischen Figur entspricht und die von mindestens zwei Gräben, ursprünglich Wassergräben, umgeben wird. Das Hauptverbreitungsgebiet dieses Burgentyps liegt in der ehemaligen Grafschaft Oldenburg und besaß einen Schwerpunkt im Ammerland, wo noch drei solche Burgen unterschiedlich gut erhalten sind. Die Burg von Elmendorf-Dreibergen am Zwischenahner Meer ist mit ihren drei bis zu sieben Meter hohen künstlichen Hügeln (sogenannten Motten) nicht nur ein äußerst sehenswertes sondern auch recht seltenes Objekt. Die meisten übrigen Motten, nicht nur des Ammerlands, erreichen lediglich Höhen von zwei bis drei Meter.

Alle weiteren Objektgruppen sind nur in geringer Anzahl vertreten. So hat sich von den einst zahlreichen Schanzen des 16.–18. Jahrhunderts an der Südgrenze des Landkreises nur der Unterbau der Schanze von Westerscheps erhalten. Diese Befestigungen wurden gegen das einstmals feindliche Oldenburger Münsterland erbaut und nach Beilegung der Feindseligkeiten aus Mangel an trockenem Baugrund recht schnell eingeebnet und überbaut. Ein ähnliches Schicksal hat die Deiche im Norden und Westen des Ammerlands ereilt. Nachdem die Deichlinie immer weiter den heutigen Küsten der Nordsee angenähert wurde, verloren sie ihre Funktion und damit ihre große Bedeutung für die Bevölkerung. Sie gerieten in Vergessenheit und wurden zumeist abgetragen. Dennoch hat sich mit dem Heidedeich nordöstlich und östlich von Loy ein spätmittelalterlicher bzw. frühneuzeitlicher Deich über drei Kilometer Länge erhalten, bei dem es sich um die südliche Fortsetzung des bekannteren Salzendeichs handelt. Auch drei Mühlenteiche mit ihren zugehörigen Kanälen wurden ins Verzeichnis aufgenommen, darunter die der bekannten Mühle von Howiek. Der ehemalige Hafen von Apen wurde als seltener Vertreter seiner Art im von Flüssen einstmals für die Schifffahrt erschlossenen Binnenland unter Schutz gestellt.

Das jetzt neu aufgestellte Verzeichnis der Kulturdenkmale löst ältere Verzeichnisse ab und bildet die aktuelle Grundlage für die Betreuung der Objekte durch die Untere Denkmalschutzbehörde in Zuständigkeit von Herrn H. Kramer bzw. das Regionalreferat Oldenburg des NLD. Da den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und ‐eigentümern häufig nicht bekannt ist, dass kulturgeschichtlich bedeutsame Objekte auf ihrem Grund und Boden vorhanden sind, werden sie in den kommenden Wochen vom NLD schriftlich darüber informiert. Die Denkmale dürfen aufgrund der Bestimmungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes nicht zerstört oder in ihrem Bestand gefährdet werden. Die bisherige Nutzung des Grundstücks wird in der Regel davon nicht berührt, aber verändernde Maßnahmen wie z. B. Tiefpflügen oder Umwandlung von Wald in Ackerland bedürfen der Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörden.

Wenn die Benachrichtigung abgeschlossen ist, werden die Denkmale für den Denkmalatlas Niedersachsen freigeschaltet.

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